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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 4. Leipzig, 1862.

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vocabeln sehr nachlässig und verdorben hingestellt. Das Lexikon
gibt am Schluß ebenfalls einige sehr wenig zusammenhängende
Redensarten, welche aber lange nicht so unbefangen wie in der
Wahlerei aufgefaßt und durchaus nicht mit gleicher natürlicher
Behendigkeit wiedergegeben sind. Zu beachten ist wieder der
prägnantere jüdischdeutsche Zusatz, was sich daraus erklärt, daß
die Landesregierung sofort nach der Entlarvung einer waldheimer
Gaunerin umfassende Untersuchungen an verschiedenen Orten an-
stellen ließ, sodaß das Wörterbuch nicht einseitig von der wald-
heimer Gaunerin und ihren beiden Söhnen oder von einer ein-
zelnen Gaunergruppe herstammt, sondern weithin aus verschiedenen
Beamtenkreisen gesammelt ist und in den "Waldheimer Nachrichten
von 1722" (siebente Nachricht, S. 145 fg.) nur gesammelt und
alphabetisch geordnet zu sein scheint. Jnsofern ist es eine sehr in-
teressante Urkunde über die deutsche Gaunersprache mindestens eines
ganzen Landes, wenn es auch andererseits große Unkenntniß und
Vernachlässigung der Gaunersprache selbst sattsam darlegt.

Auch das waldheimer Lexikon ist zu selten und zu wichtig,
als daß es hier nicht zum Abdruck gelangen sollte. Es leitet sich
am besten ein, wenn der §. 12 der "Siebenten Nachricht 1) von
dem (1716 gegründeten) Armenhause zu Waldheim", welcher das
Lexikon enthält, hier ganz mitgetheilt wird.

1) Der lange Titel ist: "Beschreibung des Chur-Sachsischen allgemeinen
Zucht- Waysen- und Armen-Hauses, Welches Se. Königl. Maj. in Pohlen und
Churfl. Durchl. zu Sachsen, Dero Churfürstenthum und incorporirten Landen
zum besten, in dem zwischen Dreßden und Leipzig gelegenen und unter das Amt
Rochlitz gehörigen Städtgen Waldheim Anno 1716 allergnädigst aufrichten
lassen. Auf Befehl einer hohen Commission zum Druck übergeben, auch bey
dieser neuen Auflage mit einem Rothwelschen und Zigeunerischen LEXICO,
einem saubern Kupfferstiche und andern Merckwürdigkeiten vermehret. Erste und
zweite u. s. w. Nachricht. Dreßden und Leipzig 1726." Auf der Rückseite des
Titelblattes deutet ein salbungsvolles deutsches Akrostichon auf den Namen
Lowendal, und auf S. 3--8 ist mit unausstehlich abgeschmackter Latinität und
fast burlesker Druckweise eine mit C. G. W. unterzeichnete apostrophirende Dar-
legung der Zwecke, für welche das Jnstitut bestimmt und nicht bestimmt ist,
enthalten, in welcher fast alle gräcisirenden Bezeichnungen für fromme Stiftun-
gen aus dem Justinianeischen Coder in Contribution gesetzt sind.

vocabeln ſehr nachläſſig und verdorben hingeſtellt. Das Lexikon
gibt am Schluß ebenfalls einige ſehr wenig zuſammenhängende
Redensarten, welche aber lange nicht ſo unbefangen wie in der
Wahlerei aufgefaßt und durchaus nicht mit gleicher natürlicher
Behendigkeit wiedergegeben ſind. Zu beachten iſt wieder der
prägnantere jüdiſchdeutſche Zuſatz, was ſich daraus erklärt, daß
die Landesregierung ſofort nach der Entlarvung einer waldheimer
Gaunerin umfaſſende Unterſuchungen an verſchiedenen Orten an-
ſtellen ließ, ſodaß das Wörterbuch nicht einſeitig von der wald-
heimer Gaunerin und ihren beiden Söhnen oder von einer ein-
zelnen Gaunergruppe herſtammt, ſondern weithin aus verſchiedenen
Beamtenkreiſen geſammelt iſt und in den „Waldheimer Nachrichten
von 1722“ (ſiebente Nachricht, S. 145 fg.) nur geſammelt und
alphabetiſch geordnet zu ſein ſcheint. Jnſofern iſt es eine ſehr in-
tereſſante Urkunde über die deutſche Gaunerſprache mindeſtens eines
ganzen Landes, wenn es auch andererſeits große Unkenntniß und
Vernachläſſigung der Gaunerſprache ſelbſt ſattſam darlegt.

Auch das waldheimer Lexikon iſt zu ſelten und zu wichtig,
als daß es hier nicht zum Abdruck gelangen ſollte. Es leitet ſich
am beſten ein, wenn der §. 12 der „Siebenten Nachricht 1) von
dem (1716 gegründeten) Armenhauſe zu Waldheim“, welcher das
Lexikon enthält, hier ganz mitgetheilt wird.

1) Der lange Titel iſt: „Beſchreibung des Chur-Sachſiſchen allgemeinen
Zucht- Wayſen- und Armen-Hauſes, Welches Se. Königl. Maj. in Pohlen und
Churfl. Durchl. zu Sachſen, Dero Churfürſtenthum und incorporirten Landen
zum beſten, in dem zwiſchen Dreßden und Leipzig gelegenen und unter das Amt
Rochlitz gehörigen Städtgen Waldheim Anno 1716 allergnädigſt aufrichten
laſſen. Auf Befehl einer hohen Commission zum Druck übergeben, auch bey
dieſer neuen Auflage mit einem Rothwelſchen und Zigeuneriſchen LEXICO,
einem ſaubern Kupfferſtiche und andern Merckwürdigkeiten vermehret. Erſte und
zweite u. ſ. w. Nachricht. Dreßden und Leipzig 1726.“ Auf der Rückſeite des
Titelblattes deutet ein ſalbungsvolles deutſches Akroſtichon auf den Namen
Lowendal, und auf S. 3—8 iſt mit unausſtehlich abgeſchmackter Latinität und
faſt burlesker Druckweiſe eine mit C. G. W. unterzeichnete apoſtrophirende Dar-
legung der Zwecke, für welche das Jnſtitut beſtimmt und nicht beſtimmt iſt,
enthalten, in welcher faſt alle gräciſirenden Bezeichnungen für fromme Stiftun-
gen aus dem Juſtinianeiſchen Coder in Contribution geſetzt ſind.
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[111/0123] vocabeln ſehr nachläſſig und verdorben hingeſtellt. Das Lexikon gibt am Schluß ebenfalls einige ſehr wenig zuſammenhängende Redensarten, welche aber lange nicht ſo unbefangen wie in der Wahlerei aufgefaßt und durchaus nicht mit gleicher natürlicher Behendigkeit wiedergegeben ſind. Zu beachten iſt wieder der prägnantere jüdiſchdeutſche Zuſatz, was ſich daraus erklärt, daß die Landesregierung ſofort nach der Entlarvung einer waldheimer Gaunerin umfaſſende Unterſuchungen an verſchiedenen Orten an- ſtellen ließ, ſodaß das Wörterbuch nicht einſeitig von der wald- heimer Gaunerin und ihren beiden Söhnen oder von einer ein- zelnen Gaunergruppe herſtammt, ſondern weithin aus verſchiedenen Beamtenkreiſen geſammelt iſt und in den „Waldheimer Nachrichten von 1722“ (ſiebente Nachricht, S. 145 fg.) nur geſammelt und alphabetiſch geordnet zu ſein ſcheint. Jnſofern iſt es eine ſehr in- tereſſante Urkunde über die deutſche Gaunerſprache mindeſtens eines ganzen Landes, wenn es auch andererſeits große Unkenntniß und Vernachläſſigung der Gaunerſprache ſelbſt ſattſam darlegt. Auch das waldheimer Lexikon iſt zu ſelten und zu wichtig, als daß es hier nicht zum Abdruck gelangen ſollte. Es leitet ſich am beſten ein, wenn der §. 12 der „Siebenten Nachricht 1) von dem (1716 gegründeten) Armenhauſe zu Waldheim“, welcher das Lexikon enthält, hier ganz mitgetheilt wird. 1) Der lange Titel iſt: „Beſchreibung des Chur-Sachſiſchen allgemeinen Zucht- Wayſen- und Armen-Hauſes, Welches Se. Königl. Maj. in Pohlen und Churfl. Durchl. zu Sachſen, Dero Churfürſtenthum und incorporirten Landen zum beſten, in dem zwiſchen Dreßden und Leipzig gelegenen und unter das Amt Rochlitz gehörigen Städtgen Waldheim Anno 1716 allergnädigſt aufrichten laſſen. Auf Befehl einer hohen Commission zum Druck übergeben, auch bey dieſer neuen Auflage mit einem Rothwelſchen und Zigeuneriſchen LEXICO, einem ſaubern Kupfferſtiche und andern Merckwürdigkeiten vermehret. Erſte und zweite u. ſ. w. Nachricht. Dreßden und Leipzig 1726.“ Auf der Rückſeite des Titelblattes deutet ein ſalbungsvolles deutſches Akroſtichon auf den Namen Lowendal, und auf S. 3—8 iſt mit unausſtehlich abgeſchmackter Latinität und faſt burlesker Druckweiſe eine mit C. G. W. unterzeichnete apoſtrophirende Dar- legung der Zwecke, für welche das Jnſtitut beſtimmt und nicht beſtimmt iſt, enthalten, in welcher faſt alle gräciſirenden Bezeichnungen für fromme Stiftun- gen aus dem Juſtinianeiſchen Coder in Contribution geſetzt ſind.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 4. Leipzig, 1862, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum04_1862/123>, abgerufen am 31.10.2024.