Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.Kämpfers Geschichte von Japan. Viertes Buch. nicht die Mühe gemacht würde, die Landessprache zu lernen, und damit sie also auch vonallem, was die innere Einrichtung des Handels, die Verfassung der Provinzen des Reichs betrift, und überhaupt was im Reiche vorgeht, schlechterdings keine Kentnis sich erwerben können, und alles glauben müssen, was ihnen gesagt wird. Man hat eine so große Zahl von diesen Dolmetschern angestelt, theils um dadurch Aber außer den bisher beschriebnen Bedienten gehören nun noch hieher, eine andre Hierauf folgen die Daidokoro no mono oder Küchenbediente. Sie bestehn Außer
Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch. nicht die Muͤhe gemacht wuͤrde, die Landesſprache zu lernen, und damit ſie alſo auch vonallem, was die innere Einrichtung des Handels, die Verfaſſung der Provinzen des Reichs betrift, und uͤberhaupt was im Reiche vorgeht, ſchlechterdings keine Kentnis ſich erwerben koͤnnen, und alles glauben muͤſſen, was ihnen geſagt wird. Man hat eine ſo große Zahl von dieſen Dolmetſchern angeſtelt, theils um dadurch Aber außer den bisher beſchriebnen Bedienten gehoͤren nun noch hieher, eine andre Hierauf folgen die Daidokoro no mono oder Kuͤchenbediente. Sie beſtehn Außer
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Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch.
nicht die Muͤhe gemacht wuͤrde, die Landesſprache zu lernen, und damit ſie alſo auch von
allem, was die innere Einrichtung des Handels, die Verfaſſung der Provinzen des Reichs
betrift, und uͤberhaupt was im Reiche vorgeht, ſchlechterdings keine Kentnis ſich erwerben
koͤnnen, und alles glauben muͤſſen, was ihnen geſagt wird.
Man hat eine ſo große Zahl von dieſen Dolmetſchern angeſtelt, theils um dadurch
deſto mehr Japaner auf unſre Koſten zu unterhalten, theils auch um uns deſto genauer in
der Handelszeit beobachten zu koͤnnen. Die genaue Pruͤfung dieſer Geſelſchaft iſt ein Mu-
ſter andrer eben ſowohl eingerichteter Zuͤnfte im Lande, weswegen ich ſie auch hernach mit-
theilen werde. Jch verſpare auch bis ins folgende Kapitel, wegen der naͤhern Verbindung
mit der Materie vom jaͤhrlichen Handel, von den Deſima Fisja d. i. Schreiber von
Deſima; Tſijetzki oder Aufſehern der Tageloͤhner, wie auch von den Cannaba Nakama
oder den Geldkammerbedienten zu reden.
Aber außer den bisher beſchriebnen Bedienten gehoͤren nun noch hieher, eine andre
beſchworne Zunft der Kai mono tſkai oder auf halb portugieſiſch der Compra Nakama,
welches ihr gewoͤhnlichſter Name iſt. Dieſe Zunft beſteht aus den ſiebzehn Buͤrgern oder
Familien, die Alles, was zu taͤglicher Koſt, Trank, Hausrath, auch zu allen andern Din-
gen unnoͤthig und nicht erlaubt iſt, anſchaffen muͤſſen. Jedem andern iſt es ſchlechterdings
verboten uns das Mindeſte auf irgend eine Art zuzubringen; wir muͤſſen alſo von dieſer
Zunft alle unſre Beduͤrfniſſe zwei- oder dreimal theurer kaufen, als der jedesmalige Markt-
preis iſt. Auch unſre Tugend und Religion vergeſſende junge Leute pflegen das Vergnuͤgen
einer Nacht von dieſer Zunft mit fuͤnf Thalern zu bezahlen, und zwar fuͤr Subjecte, die
jeden Andern vor zwei bis drei Maas bedienen. Der Hurenwirth zieht nur eine Sjuͤmome
d. i. ein Drittheil von dem Gewin, das Uebrige faͤlt der algemeinen Caſſe der Zunft zu,
theils als Vortheil, theils um einige Knechte zu unterhalten, welche die Braut zum
Tanz fuͤhren.
Hierauf folgen die Daidokoro no mono oder Kuͤchenbediente. Sie beſtehn
in drei Koͤchen, welche monatlich mit ihrer Aufwartung alterniren, mit 24 Sjumome be-
lohnt werden, und zween gemeinen Kuͤchenknechten, welchen dann noch ein oder mehr Lehrlinge,
(die gemeiniglich Soͤhne der vorigen und ihre kuͤnftige Nachfolger ſind) Waſſertraͤger und
Knechte behuͤlflich ſind. Außer der Handelszeit ſind hier alſo mehr Koͤche als hollaͤndiſche
Eſſer, und die Tafel koſtet hier weit mehr zu unterhalten, als in Europa. Dieſe Kuͤch-
einrichtung darf auch ohne Erlaubnis des Gouverneurs nicht veraͤndert und mit unſern eignen
Leuten beſtelt werden. Ehemals bekamen dieſe Koͤche ihren Sold monatlich, nemlich der
erſte ſechs, der zweite vier, der dritte drei Tails. Seit 1674 aber hat man ihnen
einen jaͤhrlichen Sold beſtimmen muͤſſen und zwar dem aͤlteſten 150, dem zweiten 130, dem
dritten 100 Tails.
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