besser. Das Anfangsgehalt einschließlich Wohnungsgeld schwankt in verschiedenen Städten zwischen 1190 Mk. und 2040 Mk. 1400-1500 Mk. beträgt er in den meisten Fällen. Die Ober- lehrerin beginnt meist - nach dreijährigem Studium - mit 200-400 Mk. mehr. Der Anstellung geht häufig ein 1-2- jähriges, ja 3-4jähriges Provisorium voraus, in dem wohl Gehalt aber meist kein Wohnungszuschuß gezahlt wird. So trifft häufig das auch von Wilbrandt gebrauchte Wort zu: "Zuerst wird die Lehrerin körperlich geschädigt, dann zahlt man Vertretungsgelder und jahrzehntelang Ruhegehälter". Be- hauptet dann zu gleicher Zeit, daß sie weniger arbeitsfähig sei als der Mann.
Auf weitere Frauenarbeitsgebiete hier einzugehen, würde zu weit führen. Ein und das andere wird noch in den fol- genden Abschnitten erwähnt werden. Einem für Frauenart besonders geeigneten Arbeitsfelde: dem Gebiete sozialer Hilfs- arbeit möchte ich einen besonderen Abschnitt widmen.
Für solche, die nähere Angaben wünschen, noch Folgendes: Umfassende Uebersicht über alle Frauenberufe und bestehende Ausbildungsanstalten bietet das Handbuch der Frauenbewe- gung Teil IV. - Zur Orientierung geeignet sind auch der Jahreskalender des Deutsch evangelischen Frauenbundes. - Ferner die Broschüre: E. Krukenberg: Was sollen unsere Töchter werden. (Verlag J. H. Maurer-Greiner. Gebhardshagen).
besser. Das Anfangsgehalt einschließlich Wohnungsgeld schwankt in verschiedenen Städten zwischen 1190 Mk. und 2040 Mk. 1400–1500 Mk. beträgt er in den meisten Fällen. Die Ober- lehrerin beginnt meist – nach dreijährigem Studium – mit 200–400 Mk. mehr. Der Anstellung geht häufig ein 1–2- jähriges, ja 3–4jähriges Provisorium voraus, in dem wohl Gehalt aber meist kein Wohnungszuschuß gezahlt wird. So trifft häufig das auch von Wilbrandt gebrauchte Wort zu: „Zuerst wird die Lehrerin körperlich geschädigt, dann zahlt man Vertretungsgelder und jahrzehntelang Ruhegehälter“. Be- hauptet dann zu gleicher Zeit, daß sie weniger arbeitsfähig sei als der Mann.
Auf weitere Frauenarbeitsgebiete hier einzugehen, würde zu weit führen. Ein und das andere wird noch in den fol- genden Abschnitten erwähnt werden. Einem für Frauenart besonders geeigneten Arbeitsfelde: dem Gebiete sozialer Hilfs- arbeit möchte ich einen besonderen Abschnitt widmen.
Für solche, die nähere Angaben wünschen, noch Folgendes: Umfassende Uebersicht über alle Frauenberufe und bestehende Ausbildungsanstalten bietet das Handbuch der Frauenbewe- gung Teil IV. – Zur Orientierung geeignet sind auch der Jahreskalender des Deutsch evangelischen Frauenbundes. – Ferner die Broschüre: E. Krukenberg: Was sollen unsere Töchter werden. (Verlag J. H. Maurer-Greiner. Gebhardshagen).
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besser. Das Anfangsgehalt einschließlich Wohnungsgeld schwankt
in verschiedenen Städten zwischen 1190 Mk. und 2040 Mk.
1400–1500 Mk. beträgt er in den meisten Fällen. Die Ober-
lehrerin beginnt meist – nach dreijährigem Studium – mit
200–400 Mk. mehr. Der Anstellung geht häufig ein 1–2-
jähriges, ja 3–4jähriges Provisorium voraus, in dem wohl
Gehalt aber meist kein Wohnungszuschuß gezahlt wird. So
trifft häufig das auch von Wilbrandt gebrauchte Wort zu:
„Zuerst wird die Lehrerin körperlich geschädigt, dann zahlt
man Vertretungsgelder und jahrzehntelang Ruhegehälter“. Be-
hauptet dann zu gleicher Zeit, daß sie weniger arbeitsfähig
sei als der Mann.
Auf weitere Frauenarbeitsgebiete hier einzugehen, würde
zu weit führen. Ein und das andere wird noch in den fol-
genden Abschnitten erwähnt werden. Einem für Frauenart
besonders geeigneten Arbeitsfelde: dem Gebiete sozialer Hilfs-
arbeit möchte ich einen besonderen Abschnitt widmen.
Für solche, die nähere Angaben wünschen, noch Folgendes:
Umfassende Uebersicht über alle Frauenberufe und bestehende
Ausbildungsanstalten bietet das Handbuch der Frauenbewe-
gung Teil IV. – Zur Orientierung geeignet sind auch der
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Ferner die Broschüre: E. Krukenberg: Was sollen unsere Töchter
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(2017-11-13T13:59:15Z)
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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/117>, abgerufen am 13.06.2024.
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