Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Vom Gläubiger ihnen binnen drey Jahren kein Capital gelöset, der Rück-stand aller während dem Kriege angelaufenen Zinsen bis auf ein Viertel erlassen, und vorerst uichts weiter als eine alte und neue Zinse jährlich zu bezahlen angemuthet wer- den sollte. Es ist dieses das einzige Exempel in der Reichsgeschich- Der letztere Krieg hat zwar nicht so lange gedauret; ten
Vom Glaͤubiger ihnen binnen drey Jahren kein Capital geloͤſet, der Ruͤck-ſtand aller waͤhrend dem Kriege angelaufenen Zinſen bis auf ein Viertel erlaſſen, und vorerſt uichts weiter als eine alte und neue Zinſe jaͤhrlich zu bezahlen angemuthet wer- den ſollte. Es iſt dieſes das einzige Exempel in der Reichsgeſchich- Der letztere Krieg hat zwar nicht ſo lange gedauret; ten
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Vom Glaͤubiger
ihnen binnen drey Jahren kein Capital geloͤſet, der Ruͤck-
ſtand aller waͤhrend dem Kriege angelaufenen Zinſen bis
auf ein Viertel erlaſſen, und vorerſt uichts weiter als eine
alte und neue Zinſe jaͤhrlich zu bezahlen angemuthet wer-
den ſollte.
Es iſt dieſes das einzige Exempel in der Reichsgeſchich-
te, daß man ſich des hoͤchſten und aͤuſſerſten Obereigen-
thumsrechts auf eine ſo maͤchtige und allgemeine Weiſe be-
dienet habe. Die vorgaͤngige Zuziehung aller Landſtaͤnde,
die Einwilligung ſaͤmtlicher Reichsſtaͤnde; das Gutachten
beyder hoͤchſten Reichsgerichte; und die beyfaͤllige Mey-
nung der groͤſten Rechtsgelehrten der damaligen Zeit, ſind
aber auch ſolche feyerliche und weſentliche Umſtaͤnde, daß
man wohl einſehen kann, wie die Reichsſtaͤnde einen fuͤr
die Aufrechterhaltung des Eigenthumsrechts und der da-
von abhangenden Nationalfreyheit ſo bedenklichen Schritt
nicht anders als mit der reiflichſten und zaͤrtlichſten Ueber-
legung gewaget haben. Die damalige Noth, worin bin-
nen einer Zeit von drey Jahren alle Bauern dieſes Hoch-
ſtifts entweder von ihren Hoͤfen entſetzt, oder doch unter
eine gerichtliche Verfuͤgung geſtellet ſeyn ſollen, war auch
wuͤrklich ſehr groß; und ruͤhrte hauptſaͤchlich daher, daß
man im Jahr 1622 und 1623 die gar zu ſchlecht gewor-
dene Muͤnze ohne eine genugſame Menge beſſerer einzu-
fuͤhren, ploͤtzlich verrufen, und damit den Schuldnern
die Mittel genommen hatte, ſich noch einigermaſſen zu be-
freyen. Wer Gelegenheit gehabt hat, Geldregiſter von
ſolcher Zeit einzuſehen, wird finden, daß von 1623 bis 1648
alle Zinſen und Geldgefaͤlle ruͤckſtaͤndig geblieben ſeyn.
Der letztere Krieg hat zwar nicht ſo lange gedauret;
diejenigen Gegenden aber, welche er in einer beſtaͤndigen
Folge betroffen, nicht weniger ungluͤcklich gemacht. Gleich-
wohl iſt in dem darauf erfolgten Frieden fuͤr die verungluͤck-
ten
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