Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Vom Gläubiger leihen werde, wenn sie eisern wird, so bald sie auf den Hofkommt? oder ob ihm jemand Geld zu einem Pferde leihen werde, ohne ihm dieses und was er sonst hat, wenn er nicht bezahlt, pfänden zu dürfen? Hier wird würklich guter Rath theuer, und ich möchte Allein diese Glückseligkeit, wobey die adlichen Güter zu nun:
Vom Glaͤubiger leihen werde, wenn ſie eiſern wird, ſo bald ſie auf den Hofkommt? oder ob ihm jemand Geld zu einem Pferde leihen werde, ohne ihm dieſes und was er ſonſt hat, wenn er nicht bezahlt, pfaͤnden zu duͤrfen? Hier wird wuͤrklich guter Rath theuer, und ich moͤchte Allein dieſe Gluͤckſeligkeit, wobey die adlichen Guͤter zu nun:
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Vom Glaͤubiger
leihen werde, wenn ſie eiſern wird, ſo bald ſie auf den Hof
kommt? oder ob ihm jemand Geld zu einem Pferde leihen
werde, ohne ihm dieſes und was er ſonſt hat, wenn er nicht
bezahlt, pfaͤnden zu duͤrfen?
Hier wird wuͤrklich guter Rath theuer, und ich moͤchte
beynahe ſagen, man muͤſſe dem Leibeignen befehlen allezeit
baar Geld in Vorrath zu haben, oder die Glaͤubiger zwin-
gen, ihm ſo viel zu leihen, als er zur Anſchaffung und Er-
gaͤnzung ſeines Hofgewehrs noͤthig hat. Sonſt werde in
Ewigkeit weder Hof- noch Landdienſt vom Hofe erfolgen.
Doch mir faͤllt noch ein Mittel bey. Man verwandle den
weſtphaͤliſchen Eigenthum in den Mecklenburgiſchen, wo der
Gutsherr die Schatzungen bezahlt, die Krtegsfuhren ver-
richtet, und den Leibeignen auf den Fuß eines Tagloͤhners
oder Heuerknechts haͤlt; wo Pferde und Kuͤhe, Mauren
und Zaͤune, Haͤuſer und Scheuren dem Gutsherrn ſtehen
und fallen; und wo wenn der Leibeigne etwas verdirbt, ver-
ſaͤumet oder zu Grunde gehen laͤßt, die allezeit fertige Be-
zahlung durch den geradeſten Weg Rechtens — aus ſeiner
Haut erfolgt. Denn dis wird doch die nothwendige Folge
ſeyn muͤſſen, im Fall der Leibeigne, in Ermangelung alles
Credits, das verungluͤckte Hofgewehr nicht wieder anſchaf-
fen kann, und der Gutsherr ihm ſeine eigne Pferde und
Kuͤhe zur Ackerbeſtellung geben muß.
Allein dieſe Gluͤckſeligkeit, wobey die adlichen Guͤter zu
5-6 pro Cent verkauft werden, wuͤnſcht ſich der weſtphaͤli-
ſche Edelmann nicht Er verlangt ſeinem Leibeignen die
Zaͤune nicht zu beſſern, noch fuͤr ihn die Schatzungen zu ent-
richten; und die Pferde, die dem Bauren fallen, ſoll er
ſelbſt bezahlen. Folglich iſt ihm mit dem Mecklenburgiſchen
Eigenthum gar nicht gedient. Was iſt denn nun uͤbrig, um
ein Spann auf den Hof zu bringen? Soll ichs ſagen? Er
muß ſeinem Leibeignen Credit machen. Wieder Credit? Ja
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