Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Also verdient der Accusationsproceß verbergen; heißt dieses nicht der feigen Verläumdung dieThüre öfnen, die Obrigkeit in unverantwortliche Kosten stürzen, und unmögliche Dinge fordern? Denn eine Un- möglichkeit ist es doch wohl, daß einer einerley Grad von Hitze, von Eifer, von Scharfsinn und von Leidenschaft in Aufsuchung der Gründe für beyde Theile beweisen soll? Aber erwiederte mein Philosoph, die Obrigkeit nimmt Das danke ihr ein andrer, daß sie nicht auf jedes An- voll-
Alſo verdient der Accuſationsproceß verbergen; heißt dieſes nicht der feigen Verlaͤumdung dieThuͤre oͤfnen, die Obrigkeit in unverantwortliche Koſten ſtuͤrzen, und unmoͤgliche Dinge fordern? Denn eine Un- moͤglichkeit iſt es doch wohl, daß einer einerley Grad von Hitze, von Eifer, von Scharfſinn und von Leidenſchaft in Aufſuchung der Gruͤnde fuͤr beyde Theile beweiſen ſoll? Aber erwiederte mein Philoſoph, die Obrigkeit nimmt Das danke ihr ein andrer, daß ſie nicht auf jedes An- voll-
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Alſo verdient der Accuſationsproceß
verbergen; heißt dieſes nicht der feigen Verlaͤumdung die
Thuͤre oͤfnen, die Obrigkeit in unverantwortliche Koſten
ſtuͤrzen, und unmoͤgliche Dinge fordern? Denn eine Un-
moͤglichkeit iſt es doch wohl, daß einer einerley Grad von
Hitze, von Eifer, von Scharfſinn und von Leidenſchaft in
Aufſuchung der Gruͤnde fuͤr beyde Theile beweiſen ſoll?
Aber erwiederte mein Philoſoph, die Obrigkeit nimmt
nicht jede Augabe an; ſie unterſucht erſt wenigſtens eini-
germaſſen den Werth der Gruͤnde, und des Beweiſes; ſie
kann und wird den Angeber noͤthigen, hinlaͤngliche Sicher-
heit fuͤr den Beweiß zu beſtellen, und der Angeber kann
eben ſo gut als ein Klaͤger angewieſen werden, dem Ange-
ktagten Schimpf und Schaden zu erſetzen.
Das danke ihr ein andrer, daß ſie nicht auf jedes An-
geben einen Proceß anſtellet, rief ich ihm zu. Aber ſo
gut, wie ſie von dem Angeber dem Befinden nach Sicher-
heit fuͤr den Beweiß fordern kann; eben ſo gut koͤnnte ſie
ihn auch noͤthigen, ſeinen Namen zur Klage herzugeben:
ſo bliebe denn doch immer der Proceß in derjenigen Form
und Gleiſe, worinn alle Proceſſe ſeyn muͤſſen, und das
Endurtheil koͤnnte darinn nicht anders kommen, als daß
entweder der Angeklagte frey geſprochen oder verdammet
wuͤrde; anſtatt daß in unſern Inquiſitionsproceſſen, wo
dieſe Form auf die Seite geſetzt wird, der unuͤberwieſene
Beklagte nicht immer frey geſprochen, ſondern oft um des-
willen, daß er ſich eines Verbrechens ſehr verdaͤchtig ge-
macht hat, ein paar Maymonate nach einander ins Zucht-
hauß geſetzt werden kann. In England muß ſogar der Koͤ-
nig, wenn keiner fuͤr einen unſchuldig ermordeten um Ra-
che ſchreyt, die Klage wegen eines verlohrnen Unterthanen
anſtellen, damit kein Inquiſitionsproceß daraus entſtehe,
ſondern der Beklagte, wenn der Beweiß gegen ihn nicht
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