Allgemeine Zeitung, Nr. 10, 10. Januar 1830.[Spaltenumbruch]
Zweig der Nationalgewerbthätigkeit durch Publikation der Rechen- Türkei. Nachstehendes ist nach dem östreichischen Beobachter der Inhalt [irrelevantes Material][Spaltenumbruch]
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Zweig der Nationalgewerbthätigkeit durch Publikation der Rechen- Türkei. Nachſtehendes iſt nach dem öſtreichiſchen Beobachter der Inhalt [irrelevantes Material][Spaltenumbruch]
<TEI> <text> <body> <div type="jSupplement"> <floatingText> <body> <div type="jFinancialNews" n="2"> <div n="3"> <div type="jArticle" n="4"> <p><pb facs="#f0007" n="39"/><cb/> Zweig der Nationalgewerbthätigkeit durch Publikation der Rechen-<lb/> ſchaftsablegungen der Tula’ſchen Geſellſchaft endlich zur öffentli-<lb/> chen Kenntniß gelangen. Wir dürfen uns nicht wundern, daß in<lb/> andern europäiſchen Ländern die Fabrikation des Runkelrübenzu-<lb/> kers ſich nicht noch mehr ausbreitet. Dort iſt Alles, Boden, Ar-<lb/> beit und Gebäude, theurer als bei uns, der Zuker aber ohne Ver-<lb/> gleich wohlfeiler, und dann gibt es in jenen Gegenden andere Er-<lb/> zeugniſſe, welche dem Landmanne dieſelben Vortheile gewähren.<lb/> Allein ungeachtet dieſer natürlichen Hinderniſſe verſichern die fran-<lb/> zöſiſchen Statiſtiker, daß man nach Verlauf von fünf Jahren kein<lb/> Pfund Kolonialzuker mehr einführen werde. In Rußland ſind<lb/> die Vortheile der Runkelrübenzukerfabrikation unzählig.“ — Aus<lb/> dem Reglement ſelbſt geht hervor, daß der Zwek der Kompagnie<lb/> darin beſteht, den Gutsbeſizern durch Verſuche zu zeigen, wie<lb/> vortheilhaft in Rußland die Bereitung von Runkelrübenzuker ſey,<lb/> und ſie zur Vermehrung dieſer Fabrikation zu ermuntern.</p> </div> </div> </div><lb/> <div type="jPoliticalNews" n="2"> <div n="3"> <head> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#g">Türkei.</hi> </hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <p>Nachſtehendes iſt nach dem öſtreichiſchen Beobachter der Inhalt<lb/> des (im geſtrigen Artikel aus Konſtantinopel erwähnten) <hi rendition="#g">Fer-<lb/> mans,</hi> welchen der Großherr an den Weſſier Aliſch-Paſcha, ge-<lb/> genwärtigen Statthalter der Provinz <hi rendition="#g">Tſchirmen,</hi> der zu<lb/> Adrianopel reſidirt, in den erſten Tagen des Decembers erlaſſen<lb/> hat: „Da der Friede zwiſchen Meiner hohen Pforte und dem ruſ-<lb/> ſiſchen Hofe nunmehr geſchloſſen iſt, ſo hat ein erlauchter, vor<lb/> Kurzem erlaſſener Befehl, dem Mehmed-Widſchi-Paſcha von<lb/> zwei Roßſchweifen, ehemaligem Kaimakan von Adrianopel aufge-<lb/> tragen, alle geeigneten Maaßregeln zu ergreifen, um die moha-<lb/> medaniſchen und nicht-mohamedaniſchen (Raaja’s) Bewohner von<lb/> Adrianopel und den umliegenden, nach den Rathſchlüſſen des<lb/> Schikſals vom Feinde beſezt geweſenen Diſtrikten — welche Be-<lb/> wohner ſich die einen dahin, die andern dorthin zerſtreut hatten, —<lb/> zu bewegen, nach der Räumung des Landes in ihre Heimath zu-<lb/> rükzukehren, und ihre gewöhnlichen Geſchäfte wieder zu treiben,<lb/> indem ſie ſich wie zuvor, dem Akerbau, der Induſtrie und dem<lb/> Handel widmen, und ruhig und zufrieden unter dem Schatten<lb/> Meiner kaiſerlichen Majeſtät leben. Es iſt kein Zweifel, daß er<lb/> ſich beeifert haben wird, dem gemäß zu handeln. Es iſt jedoch<lb/> zu Meiner allerhöchſten Kenntniß gelangt, daß einigen zu Adria-<lb/> nopel ſo wie in den umliegenden Diſtrikten, Fleken und Dörfern<lb/> anſäſſigen Raaja’s, welche ſich in Folge des Krieges, ein ihrer<lb/> Unterthanspflicht zuwiderlaufendes Benehmen zu Schulden kom-<lb/> men ließen, in den Sinn gekommen iſt, daß ſie Vorwürfe von<lb/> Seite Meiner hohen Pforte erhalten werden, und Furcht ſich der-<lb/> ſelben bemeiſtert hat. Allein das Wahre an der Sache iſt, daß<lb/> nicht blos die Pforten der Vergebung und Meiner großherrlichen<lb/> Milde ſtets denjenigen offen ſtehen, welche Reue über ihr ver-<lb/> gangenes Benehmen bezeugen, und um Verzeihung bitten, ſon-<lb/> dern auch, daß die ottomaniſche Regierung die Raaja’s, von<lb/> denen die Rede iſt, in Berükſichtigung des heilſamen Frie-<lb/> dens, welcher geſchloſſen worden, als amneſtiirt betrachtet.<lb/> Demzufolge ſoll das Benehmen dieſer Raaja’s während des<lb/> Krieges, wie es auch immer geweſen ſeyn mag, in ewige<lb/> Vergeſſenheit begraben werden. Niemand ſoll wegen ſeines ver-<lb/> gangenen Benehmens zur Unterſuchung gezogen werden. Man<lb/> wird ihnen allen zeigen, daß man ihnen verziehen hat, und ſo<lb/> lange ſie ſich in den Schranken der Redlichkeit und des Standes<lb/><cb/> der Raaja’s halten, iſt es Mein angelegentlicher Wunſch, daß<lb/> Meine hohe Pforte ſich damit beſchäftige, ihre Ruhe und ihre<lb/> Wohlfahrt auf alle Weiſe ſicher zu ſtellen. Da es Mein kaiſerli-<lb/> cher Wille iſt, daß Ihr dieſe allerhöchſten Befehle und Wünſche<lb/> allen Meinen Raaja’s von hohem und niederem Stande, welche<lb/> die Eurer Gerichtsbarkeit unterworfenen Orte bewohnen, bekannt<lb/> macht, daß Ihr ſie nach der Einſicht und dem Scharfſinne, die<lb/> Euch eigen ſind, alle beruhigt, und ihnen Zutrauen einflößt, und<lb/> dergeſtalt verfahrt, daß ſie ſich wie vorher damit beſchäftigen, das<lb/> Feld zu bauen, ihre Gewerbe und ihren Handel zu treiben, und<lb/> durch alle möglichen Mittel Euch beſtrebt, Mir ihre Segnungen<lb/> zu erwerben, — ſo iſt der gegenwärtige Befehl, welcher zum Zwek<lb/> hat, die in dieſer Hinſicht bereits ergangenen Aufträge zu beſtä-<lb/> tigen, und deren Vollziehung aufs Dringendſte zu verordnen,<lb/> kraft Meines Chatti-Sherifs erlaſſen und abgefertigt worden. Die<lb/> Raaja’s im ganzen Umfange Meines Reiches ſind ein von Gott<lb/> Meiner allerhöchſten Obhut anvertrautes Gnt. Da es ſo iſt, ſo<lb/> ſoll, wie zuwiderlaufend den Pflichten der Raaja’s das Benehmen<lb/> einiger derſelben während des Kriegs auch geweſen ſeyn mag, aus<lb/> Achtung für den heilſamen Frieden, der geſchloſſen worden iſt,<lb/> keiner derſelben, weder jezt noch in Zukunft zur Verantwortung<lb/> gezogen werden. So lange ſie ſtandhaft in dem Kreiſe der Pflich-<lb/> ten des Standes der Raaja’s bleiben, werden ſie ſicherlich nichts<lb/> Schlimmes weder von Seite Meiner hohen Pforte noch von Seite<lb/> ihrer Behörden zu befürchten haben; Ihr werdet ihnen aber zu<lb/> gleicher Zeit Allen zu wiſſen thun, daß ſie ſich, erkenntlich für<lb/> dieſen Beweis Meiner kaiſerlichen Gunſt, ihrerſeits gleichfalls bei<lb/> jedem Anlaſſe ſo zu betragen haben, daß ſie ihre Dankbarkeit da-<lb/> durch beweiſen. Da Ihr nun wißt, daß es Mein allerhöchſter<lb/> und unbedingter Wille iſt, daß Ihr die erforderlichen Maaßregeln<lb/> ergreift, damit die in Frage ſtehenden Raaja’s in Zukunft von<lb/> Niemandem, wer es auch ſeyn mag, auf irgend eine Art beläſtigt<lb/> werden, ſo werdet Ihr mit allem Eifer Euch beſtreben, nach der<lb/> oben ausgeſprochenen Weiſe zu handeln. Erlaſſen zu Anfange des<lb/> Mondes Semaſiul-Ahir, im Jahre der Hedſchira 1245. (In<lb/> den erſten Tagen des Decembers 1829.)“ — Eine Abſchrift dieſes<lb/> Fermans iſt an Juſſuff-Paſcha, Naſir von Samanka abgeferrigt<lb/> worden, damit er den Inhalt deſſelben den Raaja’s in den Di-<lb/> ſtrikten, die unter ſeiner Gerichtsbarkeit ſtehen, bekannt mache,<lb/> um ſie zu beruhigen und zu bewegen, zur Unterwürfigkeit zurük-<lb/> zukehren.</p> </div> </div> </div> </body> </floatingText> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jAnnouncements" n="1"> <gap reason="insignificant"/> <cb/> </div> </body> </text> </TEI> [39/0007]
Zweig der Nationalgewerbthätigkeit durch Publikation der Rechen-
ſchaftsablegungen der Tula’ſchen Geſellſchaft endlich zur öffentli-
chen Kenntniß gelangen. Wir dürfen uns nicht wundern, daß in
andern europäiſchen Ländern die Fabrikation des Runkelrübenzu-
kers ſich nicht noch mehr ausbreitet. Dort iſt Alles, Boden, Ar-
beit und Gebäude, theurer als bei uns, der Zuker aber ohne Ver-
gleich wohlfeiler, und dann gibt es in jenen Gegenden andere Er-
zeugniſſe, welche dem Landmanne dieſelben Vortheile gewähren.
Allein ungeachtet dieſer natürlichen Hinderniſſe verſichern die fran-
zöſiſchen Statiſtiker, daß man nach Verlauf von fünf Jahren kein
Pfund Kolonialzuker mehr einführen werde. In Rußland ſind
die Vortheile der Runkelrübenzukerfabrikation unzählig.“ — Aus
dem Reglement ſelbſt geht hervor, daß der Zwek der Kompagnie
darin beſteht, den Gutsbeſizern durch Verſuche zu zeigen, wie
vortheilhaft in Rußland die Bereitung von Runkelrübenzuker ſey,
und ſie zur Vermehrung dieſer Fabrikation zu ermuntern.
Türkei.
Nachſtehendes iſt nach dem öſtreichiſchen Beobachter der Inhalt
des (im geſtrigen Artikel aus Konſtantinopel erwähnten) Fer-
mans, welchen der Großherr an den Weſſier Aliſch-Paſcha, ge-
genwärtigen Statthalter der Provinz Tſchirmen, der zu
Adrianopel reſidirt, in den erſten Tagen des Decembers erlaſſen
hat: „Da der Friede zwiſchen Meiner hohen Pforte und dem ruſ-
ſiſchen Hofe nunmehr geſchloſſen iſt, ſo hat ein erlauchter, vor
Kurzem erlaſſener Befehl, dem Mehmed-Widſchi-Paſcha von
zwei Roßſchweifen, ehemaligem Kaimakan von Adrianopel aufge-
tragen, alle geeigneten Maaßregeln zu ergreifen, um die moha-
medaniſchen und nicht-mohamedaniſchen (Raaja’s) Bewohner von
Adrianopel und den umliegenden, nach den Rathſchlüſſen des
Schikſals vom Feinde beſezt geweſenen Diſtrikten — welche Be-
wohner ſich die einen dahin, die andern dorthin zerſtreut hatten, —
zu bewegen, nach der Räumung des Landes in ihre Heimath zu-
rükzukehren, und ihre gewöhnlichen Geſchäfte wieder zu treiben,
indem ſie ſich wie zuvor, dem Akerbau, der Induſtrie und dem
Handel widmen, und ruhig und zufrieden unter dem Schatten
Meiner kaiſerlichen Majeſtät leben. Es iſt kein Zweifel, daß er
ſich beeifert haben wird, dem gemäß zu handeln. Es iſt jedoch
zu Meiner allerhöchſten Kenntniß gelangt, daß einigen zu Adria-
nopel ſo wie in den umliegenden Diſtrikten, Fleken und Dörfern
anſäſſigen Raaja’s, welche ſich in Folge des Krieges, ein ihrer
Unterthanspflicht zuwiderlaufendes Benehmen zu Schulden kom-
men ließen, in den Sinn gekommen iſt, daß ſie Vorwürfe von
Seite Meiner hohen Pforte erhalten werden, und Furcht ſich der-
ſelben bemeiſtert hat. Allein das Wahre an der Sache iſt, daß
nicht blos die Pforten der Vergebung und Meiner großherrlichen
Milde ſtets denjenigen offen ſtehen, welche Reue über ihr ver-
gangenes Benehmen bezeugen, und um Verzeihung bitten, ſon-
dern auch, daß die ottomaniſche Regierung die Raaja’s, von
denen die Rede iſt, in Berükſichtigung des heilſamen Frie-
dens, welcher geſchloſſen worden, als amneſtiirt betrachtet.
Demzufolge ſoll das Benehmen dieſer Raaja’s während des
Krieges, wie es auch immer geweſen ſeyn mag, in ewige
Vergeſſenheit begraben werden. Niemand ſoll wegen ſeines ver-
gangenen Benehmens zur Unterſuchung gezogen werden. Man
wird ihnen allen zeigen, daß man ihnen verziehen hat, und ſo
lange ſie ſich in den Schranken der Redlichkeit und des Standes
der Raaja’s halten, iſt es Mein angelegentlicher Wunſch, daß
Meine hohe Pforte ſich damit beſchäftige, ihre Ruhe und ihre
Wohlfahrt auf alle Weiſe ſicher zu ſtellen. Da es Mein kaiſerli-
cher Wille iſt, daß Ihr dieſe allerhöchſten Befehle und Wünſche
allen Meinen Raaja’s von hohem und niederem Stande, welche
die Eurer Gerichtsbarkeit unterworfenen Orte bewohnen, bekannt
macht, daß Ihr ſie nach der Einſicht und dem Scharfſinne, die
Euch eigen ſind, alle beruhigt, und ihnen Zutrauen einflößt, und
dergeſtalt verfahrt, daß ſie ſich wie vorher damit beſchäftigen, das
Feld zu bauen, ihre Gewerbe und ihren Handel zu treiben, und
durch alle möglichen Mittel Euch beſtrebt, Mir ihre Segnungen
zu erwerben, — ſo iſt der gegenwärtige Befehl, welcher zum Zwek
hat, die in dieſer Hinſicht bereits ergangenen Aufträge zu beſtä-
tigen, und deren Vollziehung aufs Dringendſte zu verordnen,
kraft Meines Chatti-Sherifs erlaſſen und abgefertigt worden. Die
Raaja’s im ganzen Umfange Meines Reiches ſind ein von Gott
Meiner allerhöchſten Obhut anvertrautes Gnt. Da es ſo iſt, ſo
ſoll, wie zuwiderlaufend den Pflichten der Raaja’s das Benehmen
einiger derſelben während des Kriegs auch geweſen ſeyn mag, aus
Achtung für den heilſamen Frieden, der geſchloſſen worden iſt,
keiner derſelben, weder jezt noch in Zukunft zur Verantwortung
gezogen werden. So lange ſie ſtandhaft in dem Kreiſe der Pflich-
ten des Standes der Raaja’s bleiben, werden ſie ſicherlich nichts
Schlimmes weder von Seite Meiner hohen Pforte noch von Seite
ihrer Behörden zu befürchten haben; Ihr werdet ihnen aber zu
gleicher Zeit Allen zu wiſſen thun, daß ſie ſich, erkenntlich für
dieſen Beweis Meiner kaiſerlichen Gunſt, ihrerſeits gleichfalls bei
jedem Anlaſſe ſo zu betragen haben, daß ſie ihre Dankbarkeit da-
durch beweiſen. Da Ihr nun wißt, daß es Mein allerhöchſter
und unbedingter Wille iſt, daß Ihr die erforderlichen Maaßregeln
ergreift, damit die in Frage ſtehenden Raaja’s in Zukunft von
Niemandem, wer es auch ſeyn mag, auf irgend eine Art beläſtigt
werden, ſo werdet Ihr mit allem Eifer Euch beſtreben, nach der
oben ausgeſprochenen Weiſe zu handeln. Erlaſſen zu Anfange des
Mondes Semaſiul-Ahir, im Jahre der Hedſchira 1245. (In
den erſten Tagen des Decembers 1829.)“ — Eine Abſchrift dieſes
Fermans iſt an Juſſuff-Paſcha, Naſir von Samanka abgeferrigt
worden, damit er den Inhalt deſſelben den Raaja’s in den Di-
ſtrikten, die unter ſeiner Gerichtsbarkeit ſtehen, bekannt mache,
um ſie zu beruhigen und zu bewegen, zur Unterwürfigkeit zurük-
zukehren.
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(2022-04-08T12:00:00Z)
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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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