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Wiener Zeitung. Nr. 278. [Wien], 21. November 1850.

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[Beginn Spaltensatz] griffe zu bestimmen, daß vom 1. December d. J. ange-
fangen die Bewachung der Gewölbe der innern Stadt
80 Wachmännern übertragen werde, welche unter mili-
tärische Disciplin gestellt und mit den Vorrechten der
Gensd'armerie bekleidet, von den Gewölbe=Jnhabern
bezahlt werden sollen.

Diese Abgabe habe wegen der nothwendigen Equipi-
rung und Bewaffnung dieser Wachmannschaft schon vom
1. November d. J. angefangen einzutreten, allein da
dieselbe wegen der nothwendigen Vorarbeiten im Steuer-
amte in den Monaten November und December d. J.
dann in dem Monate Jänner 1851 nur in geringen Be-
trägen eingeben dürfte, so habe der Vorstand des bür-
gerl. Handelsstandes einen Vorschuß von 1000 fl. C. M.
in Aussicht gestellt, und die Erwartung ausgesprochen,
daß der Gemeinderath in Berücksichtigung der Nothwen-
digkeit der baldigen Einführung der Gewölbswache sich
bereit finden werde, die Erhaltungslasten dieser Mann-
schaft pro December 1850 und Jänner 1851 in dem bei-
läufigen Monatsbetrage per 1200 fl. C. M. vorschußweise
und gegen sogleiche Ersatznahme von den eingehenden Ab-
gaben zu bedecken, wornach der Berichterstatter den An-
trag stellt: "diesen Gegenstand der Finanz=Section zur
ungesäumten Berichtserstattung zu überweisen," welcher
einbellig angenommen wird.

5. Dr. Klucky referirt für die Section II a:

a ) Das Bürgerrecht der Stadt Wien wurde nach-
stehenden Personen verliehen, als: Lindner Johann,
Großfuhrmann und Hausinhaber; Fohr Johann, Bä-
cker; Berr Dominik, vermischter Waarenhändler;
Benda Wenzel, Tischler; Rimbök Joseph, Pfaidler;
Gamberg Gottfried, Ministerialbeamter; Sieben-
bürger
Eduard, Buchbinder, und Beheredy Paulv.,
Hausbesitzer.

b ) Jn die Gemeindeangehörigkeit der Stadt Wien
wurden aufgenommen: Wiener Eduard, Currentwaa-
renhändler; Waniczek Wenzel und Brucker Anton,
beide Tischler, Singer Moses und Olopp Philipp,
Beide Currentwaarenhändler.

c ) Die eventuelle Aufnahmszusicherung im Falle der
Einbürgerung wurde dem Hausknechte Popp Carl er-
theilt.

d ) Mit ihren Gesuchen um Aufnahme in den Ge-
meindeverband wurden abgewiesen: Klang Leopold,
Weinwirth, und Stiaßny Jgnaz, Ueberfuhrspächter.

e ) Die eventuelle Aufnahmszusicherung im Falle der
Einbürgerung wurde nachstehenden Personen abgeschlagen,
als: dem Dietlein Franz, Schneidergesellen, Gast
Joseph, Hausknecht, Peschke Franz, Hausknecht,
Pietsch Carl, Schlosser, Dülk Georg, Kappenma-
cher, Bleyl Heinrich, Drechslergeselle, Schütter
Wilhelm, Tischlergeselle, und Neugebauer Hein-
rich, Riemergeselle.

Hierbei wurde über Antrag der Section zugleich prin-
cipiell beschlossen, dem Herrn Statthalter mittelst Be-
richtes bekannt zu geben, daß der Magistrat von dem
Gemeinderathe ermächtiget sei, in allen jenen Fällen,
in welchen derselbe nach den bisherigen gesetzlichen Vor-
schriften die eventuelle Aufnahmszusicherung zu verweigern
berechtigt ist, die diesfälligen Anträge auf Abweisung der
Gesuchsteller selbstständig zu erstatten und desselben ne-
gative Berichte als im Auftrage des Gemeinderathes ab-
gegeben, angesehen werden mögen.

f ) Carl Muk, Großfuhrmann, wurde mit seinem
Gesuche um Passirung der ihm für die Fuhrwerkslei-
stung pro 1848 von dem Magistrate gemachten Abzüge
rücksichtlich mit dem von ihm hiefür angesprochenen Pau-
schalabfindungsbetrages pr. 1000 fl. C. M. abgewiesen.

g ) Die Beleuchtung des sogenannten Naschmarktes auf
der Wieden mit 4 Gasflammen in dem nachgewiesenen
Mehrkostenaufwande pr. 172 fl. 24 kr. C. M., wird be-
williget.

h ) Die Verpachtung der städtischen Rauchfangkehrer-
arbeiten an den Rauchfangkehrermeister Carl Jmini
mit dem Kostenbetrage pr. 1350 fl. wird für das Ver-
waltungsjahr 1851 genehmigt.

Der Antrag von Maurer, die diesfälligen Camin-
fegerarbeiten für den Monat November im Accordwege
und sohin eine Offertverhandlung eintreten zu lassen, bleibt
in der Minorität.

i ) Ueber die von der Gemeinde Alservorstadt einge-
brachte Einquartierungs=Subrepartition vom Jahre 1848
wird nach gepflogener buchhalterischer sowohl, als durch
die Section geschehener Richtigstellung der dieser Ge-
meinde gebührende Entschädigungsbetrag in Summa mit
21.734 fl. 12 kr. C. M. für liquid erkannt und derselbe
bei dem Oberkammeramte zur Zahlung angewiesen.

Gleichzeitig wurde über Antrag der Section beschlos-
sen, daß nunmehr auch alle jene liquidirten Entschädi-
gungsbeträge, bezüglich welcher einzelne Gemeinden blos
vorschußweise Zahlungen erhalten haben, an dieselben
hinauszuzahlen seien, und hierwegen die geeignete Wei-
sung an das Oberkammeramt zu erlassen sein werde.

[Spaltenumbruch]

k ) Die von dem Magistrate gemachten und von der
Section adoptirten Anträge:

1. Die Herstellung der in den städtischen Schlacht-
häusern erforderlichen Bassinseindachungen und Pippen-
gehäuse dem Zimmermeister Hasenauer als Mindest-
fordernden, mit dem gegen den veranschlagten Betrag
pr. 2070 fl. offerirten Nachlasse von15 1 / 2 pCt. zu über-
lassen, und

2. die Beleuchtung der Schlachthäuser zu St. Marx
mit dem pro 1851 präliminirten Betrage pr. 663 fl. 34 kr.
C. M. zu genehmigen; -- werden angenommen.

6. Dr. Zelinka referirt für die Finanz=Section:

a ) Ueber den Stadtbauamts= und Magistratsbericht
hinsichtlich der schadhaften Beschaffenheit der Jochpfähle
an der hölzernen Nothbrücke über den Wienfluß vor dem
Kärnthnerthore, über den damit in Verbindung gebrach-
ten Antrag des Gemeinderathes Gierth hinsichtlich der
Zulage einer dritten Fahrbahn an dieser Nothbrücke,
und über die von dem städtischen Bauamte wegen Ge-
winnung einer ausreichenden Passage daselbst gestellten
Anträge.

Die beantragte Zulage einer dritten Fahrbahn zu der
bereits bestehenden hölzernen Nothbrücke wird aus viel-
fältigen Rücksichten, als da sind:

Die Verbreiterungshindernisse nach aufwärts sowohl
als nach abwärts, die Nothwendigkeit der mehr oder we-
niger unvermeidlichen Beschädigung ja sogar Zerstörung
der an den äußersten Jochstöcken und fort unter den
Durchgängen erst vor Kurzem nach der Brückenlänge
angebrachten Gas=, städtischen und Hof=Wasser-
leitungsröhren auf der Einen, und die durch die
Verlängerung der Brückenjoche insbesondere bei Eisgän-
gen höchst gefährliche Verstellung des Flußbettes auf der
andern Seite; -- die schlechterdings nicht zulässige Be-
schränkung des Publikums auf einen Gehsteg; -- die
Hemmung der Benützung der alten Fahrbahn durch
die nöthige Auswechslung der Mittelwand; -- das Miß-
verhältniß der dadurch erwachsenden Kosten pr. 6613 fl.
53 kr. gegen den Betracht des Umstandes, daß diese Passage
sich nach 3 Jahren wieder ganz überflüssig darstellt, u. s. w.
verworfen, dagegen aber wurde im Sinne des bereits
seit vielen Jahren von dem Stadtbauamte angeregten
Bedürfnisses, an der Stelle des Mondscheinsteges eine
Fahrbrücke herzustellen, und in Anbetracht der Umstände,
daß 1 ) der Mondscheinsteg so schadhaft ist, daß die Pas-
sage über denselben demnächst aus Sicherheitsrücksichten
nicht mehr zulässig erscheinen wird, daß

2 ) selbst bei der Verbreiterung der bestehenden Nothbrücke
mit einem dritten Fahrgeleise, abgesehen von dem hierzu
erforderlichen unverhältniß großen Kostenaufwande, wäh-
rend dieser Herstellung durch längere Zeit große der per-
sönlichen Sicherheit gefährliche Störungen in der Fre-
quenz unausweichbar eintreten würden; daß ferner

3 ) ungeachtet dieses Zubaues an den bereits 5 Jahre
alten Bestande dieser Brücke in Folge der starken Be-
nützung derselben nicht allein sondern auch, weil dersel-
ben Bestand nur auf die Zeit des Umbaues berechnet war,
im nächsten Frühjahre noch immer wesentliche Reparaturen
nicht vermieden werden könnten; daß weiters

4 ) durch die Herstellung einer ordentlichen Fahrbrücke
an der Stelle des Mondscheinsteges die Nothwendigkeit
der Errichtung eines neuen Steges völlig hinwegfalle,
diese Brücke

5 ) bei dem gänzlichen Abgange einer Fahr=Passage auf
dem dortigen Glacistheile schon zum Zwecke der Erbauung
der stabilen Brücke unentbehrlich geworden wäre, daß
weiters

6 ) Die aus der Heugasse, dem Rennweg, und der
Alleegasse vorzüglich von der Süd=Eisenbahn herbeiström-
mende größere Frachten=Passage dortorts für die Com-
munication in die innere Stadt eine längst gefühlte Er-
leichterung nicht nur um so wünschenswerther und noth-
wendiger macht, als sich die Passage von der Wiedner
Hauptstraße und bei der gegenwärtigen Nothbrücke derart
füllt und drängt, daß bereits Unglücksfälle eingetreten
sind, denen ohne sonstiger Abhilfe für die Zukunft noch
weniger zu begegnen wäre, und deren Abwendung in der
wohlverstandenen Pflicht der Commune liegt; -- daß
nicht minder

7 ) die nothwendig gewordene Umpflasterung der
Kothgasse die minder kostspielige Verwendung der da-
selbst gewonnenen Pflastersteine bei der Herstellung der
zu dieser Brücke über das Glacis führenden Straße zu-
lässig macht; endlich, daß

8 ) in Berücksichtigung des Umstandes, daß die bean-
tragte Verbreiterung der dermal bestehenden Nothbrücke
und derselben Reparatur einen Kostenaufwand von 6913 fl.
53 kr. und die Herstellung eines neuen Gehsteges an der
Stelle des gegenwärtigen Mondscheinsteges eine Auslage
von 3500 fl., beide zusammen also von 10.413 fl. 53 kr.
in Anspruch nehmen, dagegen aber die Herstellung einer
ordentlichen Brücke am letzteren Orte sammt der hierzu
erforderlichen Verbindungsstraße mit der Esplanadstraße
[Spaltenumbruch] vor den beiden Kärnthnerthoren mit einem Gesammtauf-
wande pr. 13.013 fl. ermöglicht werden kann; -- der
Mehraufwand pr. 2599 fl. 7 kr. in Rücksicht der hier-
durch erreichbaren Vortheile nicht wohl in Betracht ge-
zogen werden könne, und sich dem zu Folge die Verwen-
dung der Summe pr. 13.013 fl. unter allen gemachten
Vorschlägen jedenfalls räthlicher herausstelle; -- die Er-
bauung einer hölzernen Brücke mit 2 Fahrgeleisen und
2 Gehwegen unterhalb des gegenwärtig bestehenden Mond-
scheinsteges und die Herstellung einer dahin führenden
gepflasterten Straße über das Glacis nach Maßgabe des
von dem städtischen Bauamte vorgelegten Planes be-
schlossen.

b ) Ueber das Magistrats=Referat bezüglich der Brennöl-
Lieferungs=Sicherstellung für sämmtliche Versorgungs-
Anstalten mit Jnbegriff der freiwilligen Beschäftigungs-
und Jrren=Anstalt zu Ybbs pro 1851. Der Licitations-
Act mit dem Brennölpreise von 28 fl. 30 kr. pr. Zentner
inner den Linien und von 26 fl. 30 kr. pr. Zentner für
die Anstalten außer denselben wird genehmigt.

c ) Ueber das Magistrats=Referat bezüglich der Ein-
hebung der Grundentlastungs=Gebühren beim städtischen
Steueramte. -- Genehmigt und dem Magistrate zur
Amtshandlung zu überweisen.

d ) Ueber die von dem Magistrate vorgelegten Tableaux
bezüglich der bestehenden städtischen Pacht=Objecte.

Diese werden mit der Weisung zur Nachricht genom-
men, daß dieselben sowohl von Seite des Magistrates
als auch des Bureaus in fortwährender Evidenz zu er-
halten sein werden.

e ) Ueber das Gesuch des Concepts=Practikanten Jo-
seph Dachauer, um Ertheilung einer Remuneration
für die Beaufsichtigung der außer dem Waisenhause ver-
pflegten Zöglinge und die dabei gemachten Auslagen. Die
gewöhnliche Remuneration pr. 150 fl. für die Zeit vom
1. December 1849 bis dahin 1850 wird bewilligt.

f ) Ueber das Magistrats=Referat wegen Passirung
des Mehrkosten=Aufwandes bei der Reparatur der Weiß-
gärberbrücke mit dem Betrage pr. 968 fl. 35 kr.; --
derselbe wird passirt.

g ) Ueber das Magistrats=Referat in Betreff des von
dem Magistrate bezüglich eines Grundes pr. 24 Qua-
drat=Klafter mit dem Eigenthümer Math. Drechsler,
zu Margarethen abgeschlossenen Vergleiches auf Zahlung
von 24 fl. C. M.; -- genehmigt.

h ) Ueber das Gesuch der Gemeinde Neulerchenfeld
um Ueberlassung von 300 Eimer Wassers aus der Fer-
dinands=Wasserleitung.

Dasselbe wird nach dem Antrage von A. Winter,
wegen besorglicher Unzulänglichkeit der bisher gewinnba-
ren Wassermasse zu Communalzwecken, abgelehnt.

7. Götz referirt für die Section VIII:

a ) Ueber das Magistrats=Referat in Betreff der Er-
weiterung der Schule sub. Nr. 244 am Neubau.

Die Erweiterung mittelst Zumiethung einer Wohnung
wird bewilligt.

b ) Ueber die Consistorial=Note wegen Anweisung des
Gehaltes an den Personalgehilfen Emannel Schen-
kenbach.

Demselben wird der normalmäßige Gehalt angewiesen.

c ) Ueber die Consistorialnote wegen Enthebung des
Oberlehrers Franz Rath am Schottenfelde, von der
ihm aufgetragenen Ersatzleistung pr. 8 fl. 40 kr. Derselbe
wird von dieser Ersatzleistung enthoben.

d ) Ueber das Magistrats=Referat bezüglich des für die
Schullocalitäten in der Brigittenau zu bezahlenden Mieth-
zinses. Der ausgewiesene Miethzins wird mit 170 fl.
C. M. angewiesen.

e ) Ueber das hohe Statthalterei=Decret, bezüglich des
Gesuches des deficienten Lehrers Joseph Scholz, um
Anweisung seines Ruhegenusses jährlicher 200 fl. C. M.
Der berührte Ruhegenuß des Bittstellers wird gleichfalls
angewiesen.

f ) Ueber das Magistrats=Referat in Betreff der Ein-
hebung des Sonntags=Unterrichtsgeldes der Lehrjungen,
worüber die Versammlung nach dem Antrage Dr. Leopold
Neumanns beschließt, daß es bei dem Umstande, als
der Eintreibungs=Modus durch die Jnnungen als schlech-
terdings unausführbar erscheint, bei der bisher sanctio-
nirten Eintreibungsart durch die Oberlehrer gegen dem
sein Verbleiben haben soll, daß dieses Unterrichtsgeld
künftig in vierteljährigen Raten einzuheben, und das hohe
Unterrichts=Ministerium um Aufrechthaltung dieser Be-
stimmung anzugehen sein werde.

g ) Ueber den Antrag des Gemeinderathes Professor
Dr. Kaiser's in Betreff der Gehaltsanweisungen an
jene Unterlehrer, welche seit der Kundmachung des Mi-
nisterial=Erlasses vom 9. Februar d. J. durch das fürst-
erzbischöfliche Consistorium neu angestellt worden sind.

Die Versammlung beschließt, denselben im ganzen
Umfange um so mehr zu genehmigen, als durch den
mittlerweile erflossenen Ministerial=Erlaß vom 11. No-
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] griffe zu bestimmen, daß vom 1. December d. J. ange-
fangen die Bewachung der Gewölbe der innern Stadt
80 Wachmännern übertragen werde, welche unter mili-
tärische Disciplin gestellt und mit den Vorrechten der
Gensd'armerie bekleidet, von den Gewölbe=Jnhabern
bezahlt werden sollen.

Diese Abgabe habe wegen der nothwendigen Equipi-
rung und Bewaffnung dieser Wachmannschaft schon vom
1. November d. J. angefangen einzutreten, allein da
dieselbe wegen der nothwendigen Vorarbeiten im Steuer-
amte in den Monaten November und December d. J.
dann in dem Monate Jänner 1851 nur in geringen Be-
trägen eingeben dürfte, so habe der Vorstand des bür-
gerl. Handelsstandes einen Vorschuß von 1000 fl. C. M.
in Aussicht gestellt, und die Erwartung ausgesprochen,
daß der Gemeinderath in Berücksichtigung der Nothwen-
digkeit der baldigen Einführung der Gewölbswache sich
bereit finden werde, die Erhaltungslasten dieser Mann-
schaft pro December 1850 und Jänner 1851 in dem bei-
läufigen Monatsbetrage per 1200 fl. C. M. vorschußweise
und gegen sogleiche Ersatznahme von den eingehenden Ab-
gaben zu bedecken, wornach der Berichterstatter den An-
trag stellt: „diesen Gegenstand der Finanz=Section zur
ungesäumten Berichtserstattung zu überweisen,“ welcher
einbellig angenommen wird.

5. Dr. Klucky referirt für die Section II a:

a ) Das Bürgerrecht der Stadt Wien wurde nach-
stehenden Personen verliehen, als: Lindner Johann,
Großfuhrmann und Hausinhaber; Fohr Johann, Bä-
cker; Berr Dominik, vermischter Waarenhändler;
Benda Wenzel, Tischler; Rimbök Joseph, Pfaidler;
Gamberg Gottfried, Ministerialbeamter; Sieben-
bürger
Eduard, Buchbinder, und Beheredy Paulv.,
Hausbesitzer.

b ) Jn die Gemeindeangehörigkeit der Stadt Wien
wurden aufgenommen: Wiener Eduard, Currentwaa-
renhändler; Waniczek Wenzel und Brucker Anton,
beide Tischler, Singer Moses und Olopp Philipp,
Beide Currentwaarenhändler.

c ) Die eventuelle Aufnahmszusicherung im Falle der
Einbürgerung wurde dem Hausknechte Popp Carl er-
theilt.

d ) Mit ihren Gesuchen um Aufnahme in den Ge-
meindeverband wurden abgewiesen: Klang Leopold,
Weinwirth, und Stiaßny Jgnaz, Ueberfuhrspächter.

e ) Die eventuelle Aufnahmszusicherung im Falle der
Einbürgerung wurde nachstehenden Personen abgeschlagen,
als: dem Dietlein Franz, Schneidergesellen, Gast
Joseph, Hausknecht, Peschke Franz, Hausknecht,
Pietsch Carl, Schlosser, Dülk Georg, Kappenma-
cher, Bleyl Heinrich, Drechslergeselle, Schütter
Wilhelm, Tischlergeselle, und Neugebauer Hein-
rich, Riemergeselle.

Hierbei wurde über Antrag der Section zugleich prin-
cipiell beschlossen, dem Herrn Statthalter mittelst Be-
richtes bekannt zu geben, daß der Magistrat von dem
Gemeinderathe ermächtiget sei, in allen jenen Fällen,
in welchen derselbe nach den bisherigen gesetzlichen Vor-
schriften die eventuelle Aufnahmszusicherung zu verweigern
berechtigt ist, die diesfälligen Anträge auf Abweisung der
Gesuchsteller selbstständig zu erstatten und desselben ne-
gative Berichte als im Auftrage des Gemeinderathes ab-
gegeben, angesehen werden mögen.

f ) Carl Muk, Großfuhrmann, wurde mit seinem
Gesuche um Passirung der ihm für die Fuhrwerkslei-
stung pro 1848 von dem Magistrate gemachten Abzüge
rücksichtlich mit dem von ihm hiefür angesprochenen Pau-
schalabfindungsbetrages pr. 1000 fl. C. M. abgewiesen.

g ) Die Beleuchtung des sogenannten Naschmarktes auf
der Wieden mit 4 Gasflammen in dem nachgewiesenen
Mehrkostenaufwande pr. 172 fl. 24 kr. C. M., wird be-
williget.

h ) Die Verpachtung der städtischen Rauchfangkehrer-
arbeiten an den Rauchfangkehrermeister Carl Jmini
mit dem Kostenbetrage pr. 1350 fl. wird für das Ver-
waltungsjahr 1851 genehmigt.

Der Antrag von Maurer, die diesfälligen Camin-
fegerarbeiten für den Monat November im Accordwege
und sohin eine Offertverhandlung eintreten zu lassen, bleibt
in der Minorität.

i ) Ueber die von der Gemeinde Alservorstadt einge-
brachte Einquartierungs=Subrepartition vom Jahre 1848
wird nach gepflogener buchhalterischer sowohl, als durch
die Section geschehener Richtigstellung der dieser Ge-
meinde gebührende Entschädigungsbetrag in Summa mit
21.734 fl. 12 kr. C. M. für liquid erkannt und derselbe
bei dem Oberkammeramte zur Zahlung angewiesen.

Gleichzeitig wurde über Antrag der Section beschlos-
sen, daß nunmehr auch alle jene liquidirten Entschädi-
gungsbeträge, bezüglich welcher einzelne Gemeinden blos
vorschußweise Zahlungen erhalten haben, an dieselben
hinauszuzahlen seien, und hierwegen die geeignete Wei-
sung an das Oberkammeramt zu erlassen sein werde.

[Spaltenumbruch]

k ) Die von dem Magistrate gemachten und von der
Section adoptirten Anträge:

1. Die Herstellung der in den städtischen Schlacht-
häusern erforderlichen Bassinseindachungen und Pippen-
gehäuse dem Zimmermeister Hasenauer als Mindest-
fordernden, mit dem gegen den veranschlagten Betrag
pr. 2070 fl. offerirten Nachlasse von15 1 / 2 pCt. zu über-
lassen, und

2. die Beleuchtung der Schlachthäuser zu St. Marx
mit dem pro 1851 präliminirten Betrage pr. 663 fl. 34 kr.
C. M. zu genehmigen; — werden angenommen.

6. Dr. Zelinka referirt für die Finanz=Section:

a ) Ueber den Stadtbauamts= und Magistratsbericht
hinsichtlich der schadhaften Beschaffenheit der Jochpfähle
an der hölzernen Nothbrücke über den Wienfluß vor dem
Kärnthnerthore, über den damit in Verbindung gebrach-
ten Antrag des Gemeinderathes Gierth hinsichtlich der
Zulage einer dritten Fahrbahn an dieser Nothbrücke,
und über die von dem städtischen Bauamte wegen Ge-
winnung einer ausreichenden Passage daselbst gestellten
Anträge.

Die beantragte Zulage einer dritten Fahrbahn zu der
bereits bestehenden hölzernen Nothbrücke wird aus viel-
fältigen Rücksichten, als da sind:

Die Verbreiterungshindernisse nach aufwärts sowohl
als nach abwärts, die Nothwendigkeit der mehr oder we-
niger unvermeidlichen Beschädigung ja sogar Zerstörung
der an den äußersten Jochstöcken und fort unter den
Durchgängen erst vor Kurzem nach der Brückenlänge
angebrachten Gas=, städtischen und Hof=Wasser-
leitungsröhren auf der Einen, und die durch die
Verlängerung der Brückenjoche insbesondere bei Eisgän-
gen höchst gefährliche Verstellung des Flußbettes auf der
andern Seite; — die schlechterdings nicht zulässige Be-
schränkung des Publikums auf einen Gehsteg; — die
Hemmung der Benützung der alten Fahrbahn durch
die nöthige Auswechslung der Mittelwand; — das Miß-
verhältniß der dadurch erwachsenden Kosten pr. 6613 fl.
53 kr. gegen den Betracht des Umstandes, daß diese Passage
sich nach 3 Jahren wieder ganz überflüssig darstellt, u. s. w.
verworfen, dagegen aber wurde im Sinne des bereits
seit vielen Jahren von dem Stadtbauamte angeregten
Bedürfnisses, an der Stelle des Mondscheinsteges eine
Fahrbrücke herzustellen, und in Anbetracht der Umstände,
daß 1 ) der Mondscheinsteg so schadhaft ist, daß die Pas-
sage über denselben demnächst aus Sicherheitsrücksichten
nicht mehr zulässig erscheinen wird, daß

2 ) selbst bei der Verbreiterung der bestehenden Nothbrücke
mit einem dritten Fahrgeleise, abgesehen von dem hierzu
erforderlichen unverhältniß großen Kostenaufwande, wäh-
rend dieser Herstellung durch längere Zeit große der per-
sönlichen Sicherheit gefährliche Störungen in der Fre-
quenz unausweichbar eintreten würden; daß ferner

3 ) ungeachtet dieses Zubaues an den bereits 5 Jahre
alten Bestande dieser Brücke in Folge der starken Be-
nützung derselben nicht allein sondern auch, weil dersel-
ben Bestand nur auf die Zeit des Umbaues berechnet war,
im nächsten Frühjahre noch immer wesentliche Reparaturen
nicht vermieden werden könnten; daß weiters

4 ) durch die Herstellung einer ordentlichen Fahrbrücke
an der Stelle des Mondscheinsteges die Nothwendigkeit
der Errichtung eines neuen Steges völlig hinwegfalle,
diese Brücke

5 ) bei dem gänzlichen Abgange einer Fahr=Passage auf
dem dortigen Glacistheile schon zum Zwecke der Erbauung
der stabilen Brücke unentbehrlich geworden wäre, daß
weiters

6 ) Die aus der Heugasse, dem Rennweg, und der
Alleegasse vorzüglich von der Süd=Eisenbahn herbeiström-
mende größere Frachten=Passage dortorts für die Com-
munication in die innere Stadt eine längst gefühlte Er-
leichterung nicht nur um so wünschenswerther und noth-
wendiger macht, als sich die Passage von der Wiedner
Hauptstraße und bei der gegenwärtigen Nothbrücke derart
füllt und drängt, daß bereits Unglücksfälle eingetreten
sind, denen ohne sonstiger Abhilfe für die Zukunft noch
weniger zu begegnen wäre, und deren Abwendung in der
wohlverstandenen Pflicht der Commune liegt; — daß
nicht minder

7 ) die nothwendig gewordene Umpflasterung der
Kothgasse die minder kostspielige Verwendung der da-
selbst gewonnenen Pflastersteine bei der Herstellung der
zu dieser Brücke über das Glacis führenden Straße zu-
lässig macht; endlich, daß

8 ) in Berücksichtigung des Umstandes, daß die bean-
tragte Verbreiterung der dermal bestehenden Nothbrücke
und derselben Reparatur einen Kostenaufwand von 6913 fl.
53 kr. und die Herstellung eines neuen Gehsteges an der
Stelle des gegenwärtigen Mondscheinsteges eine Auslage
von 3500 fl., beide zusammen also von 10.413 fl. 53 kr.
in Anspruch nehmen, dagegen aber die Herstellung einer
ordentlichen Brücke am letzteren Orte sammt der hierzu
erforderlichen Verbindungsstraße mit der Esplanadstraße
[Spaltenumbruch] vor den beiden Kärnthnerthoren mit einem Gesammtauf-
wande pr. 13.013 fl. ermöglicht werden kann; — der
Mehraufwand pr. 2599 fl. 7 kr. in Rücksicht der hier-
durch erreichbaren Vortheile nicht wohl in Betracht ge-
zogen werden könne, und sich dem zu Folge die Verwen-
dung der Summe pr. 13.013 fl. unter allen gemachten
Vorschlägen jedenfalls räthlicher herausstelle; — die Er-
bauung einer hölzernen Brücke mit 2 Fahrgeleisen und
2 Gehwegen unterhalb des gegenwärtig bestehenden Mond-
scheinsteges und die Herstellung einer dahin führenden
gepflasterten Straße über das Glacis nach Maßgabe des
von dem städtischen Bauamte vorgelegten Planes be-
schlossen.

b ) Ueber das Magistrats=Referat bezüglich der Brennöl-
Lieferungs=Sicherstellung für sämmtliche Versorgungs-
Anstalten mit Jnbegriff der freiwilligen Beschäftigungs-
und Jrren=Anstalt zu Ybbs pro 1851. Der Licitations-
Act mit dem Brennölpreise von 28 fl. 30 kr. pr. Zentner
inner den Linien und von 26 fl. 30 kr. pr. Zentner für
die Anstalten außer denselben wird genehmigt.

c ) Ueber das Magistrats=Referat bezüglich der Ein-
hebung der Grundentlastungs=Gebühren beim städtischen
Steueramte. — Genehmigt und dem Magistrate zur
Amtshandlung zu überweisen.

d ) Ueber die von dem Magistrate vorgelegten Tableaux
bezüglich der bestehenden städtischen Pacht=Objecte.

Diese werden mit der Weisung zur Nachricht genom-
men, daß dieselben sowohl von Seite des Magistrates
als auch des Bureaus in fortwährender Evidenz zu er-
halten sein werden.

e ) Ueber das Gesuch des Concepts=Practikanten Jo-
seph Dachauer, um Ertheilung einer Remuneration
für die Beaufsichtigung der außer dem Waisenhause ver-
pflegten Zöglinge und die dabei gemachten Auslagen. Die
gewöhnliche Remuneration pr. 150 fl. für die Zeit vom
1. December 1849 bis dahin 1850 wird bewilligt.

f ) Ueber das Magistrats=Referat wegen Passirung
des Mehrkosten=Aufwandes bei der Reparatur der Weiß-
gärberbrücke mit dem Betrage pr. 968 fl. 35 kr.; —
derselbe wird passirt.

g ) Ueber das Magistrats=Referat in Betreff des von
dem Magistrate bezüglich eines Grundes pr. 24 Qua-
drat=Klafter mit dem Eigenthümer Math. Drechsler,
zu Margarethen abgeschlossenen Vergleiches auf Zahlung
von 24 fl. C. M.; — genehmigt.

h ) Ueber das Gesuch der Gemeinde Neulerchenfeld
um Ueberlassung von 300 Eimer Wassers aus der Fer-
dinands=Wasserleitung.

Dasselbe wird nach dem Antrage von A. Winter,
wegen besorglicher Unzulänglichkeit der bisher gewinnba-
ren Wassermasse zu Communalzwecken, abgelehnt.

7. Götz referirt für die Section VIII:

a ) Ueber das Magistrats=Referat in Betreff der Er-
weiterung der Schule sub. Nr. 244 am Neubau.

Die Erweiterung mittelst Zumiethung einer Wohnung
wird bewilligt.

b ) Ueber die Consistorial=Note wegen Anweisung des
Gehaltes an den Personalgehilfen Emannel Schen-
kenbach.

Demselben wird der normalmäßige Gehalt angewiesen.

c ) Ueber die Consistorialnote wegen Enthebung des
Oberlehrers Franz Rath am Schottenfelde, von der
ihm aufgetragenen Ersatzleistung pr. 8 fl. 40 kr. Derselbe
wird von dieser Ersatzleistung enthoben.

d ) Ueber das Magistrats=Referat bezüglich des für die
Schullocalitäten in der Brigittenau zu bezahlenden Mieth-
zinses. Der ausgewiesene Miethzins wird mit 170 fl.
C. M. angewiesen.

e ) Ueber das hohe Statthalterei=Decret, bezüglich des
Gesuches des deficienten Lehrers Joseph Scholz, um
Anweisung seines Ruhegenusses jährlicher 200 fl. C. M.
Der berührte Ruhegenuß des Bittstellers wird gleichfalls
angewiesen.

f ) Ueber das Magistrats=Referat in Betreff der Ein-
hebung des Sonntags=Unterrichtsgeldes der Lehrjungen,
worüber die Versammlung nach dem Antrage Dr. Leopold
Neumanns beschließt, daß es bei dem Umstande, als
der Eintreibungs=Modus durch die Jnnungen als schlech-
terdings unausführbar erscheint, bei der bisher sanctio-
nirten Eintreibungsart durch die Oberlehrer gegen dem
sein Verbleiben haben soll, daß dieses Unterrichtsgeld
künftig in vierteljährigen Raten einzuheben, und das hohe
Unterrichts=Ministerium um Aufrechthaltung dieser Be-
stimmung anzugehen sein werde.

g ) Ueber den Antrag des Gemeinderathes Professor
Dr. Kaiser's in Betreff der Gehaltsanweisungen an
jene Unterlehrer, welche seit der Kundmachung des Mi-
nisterial=Erlasses vom 9. Februar d. J. durch das fürst-
erzbischöfliche Consistorium neu angestellt worden sind.

Die Versammlung beschließt, denselben im ganzen
Umfange um so mehr zu genehmigen, als durch den
mittlerweile erflossenen Ministerial=Erlaß vom 11. No-
[Ende Spaltensatz]

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[3518/0002] 3518 griffe zu bestimmen, daß vom 1. December d. J. ange- fangen die Bewachung der Gewölbe der innern Stadt 80 Wachmännern übertragen werde, welche unter mili- tärische Disciplin gestellt und mit den Vorrechten der Gensd'armerie bekleidet, von den Gewölbe=Jnhabern bezahlt werden sollen. Diese Abgabe habe wegen der nothwendigen Equipi- rung und Bewaffnung dieser Wachmannschaft schon vom 1. November d. J. angefangen einzutreten, allein da dieselbe wegen der nothwendigen Vorarbeiten im Steuer- amte in den Monaten November und December d. J. dann in dem Monate Jänner 1851 nur in geringen Be- trägen eingeben dürfte, so habe der Vorstand des bür- gerl. Handelsstandes einen Vorschuß von 1000 fl. C. M. in Aussicht gestellt, und die Erwartung ausgesprochen, daß der Gemeinderath in Berücksichtigung der Nothwen- digkeit der baldigen Einführung der Gewölbswache sich bereit finden werde, die Erhaltungslasten dieser Mann- schaft pro December 1850 und Jänner 1851 in dem bei- läufigen Monatsbetrage per 1200 fl. C. M. vorschußweise und gegen sogleiche Ersatznahme von den eingehenden Ab- gaben zu bedecken, wornach der Berichterstatter den An- trag stellt: „diesen Gegenstand der Finanz=Section zur ungesäumten Berichtserstattung zu überweisen,“ welcher einbellig angenommen wird. 5. Dr. Klucky referirt für die Section II a: a ) Das Bürgerrecht der Stadt Wien wurde nach- stehenden Personen verliehen, als: Lindner Johann, Großfuhrmann und Hausinhaber; Fohr Johann, Bä- cker; Berr Dominik, vermischter Waarenhändler; Benda Wenzel, Tischler; Rimbök Joseph, Pfaidler; Gamberg Gottfried, Ministerialbeamter; Sieben- bürger Eduard, Buchbinder, und Beheredy Paulv., Hausbesitzer. b ) Jn die Gemeindeangehörigkeit der Stadt Wien wurden aufgenommen: Wiener Eduard, Currentwaa- renhändler; Waniczek Wenzel und Brucker Anton, beide Tischler, Singer Moses und Olopp Philipp, Beide Currentwaarenhändler. c ) Die eventuelle Aufnahmszusicherung im Falle der Einbürgerung wurde dem Hausknechte Popp Carl er- theilt. d ) Mit ihren Gesuchen um Aufnahme in den Ge- meindeverband wurden abgewiesen: Klang Leopold, Weinwirth, und Stiaßny Jgnaz, Ueberfuhrspächter. e ) Die eventuelle Aufnahmszusicherung im Falle der Einbürgerung wurde nachstehenden Personen abgeschlagen, als: dem Dietlein Franz, Schneidergesellen, Gast Joseph, Hausknecht, Peschke Franz, Hausknecht, Pietsch Carl, Schlosser, Dülk Georg, Kappenma- cher, Bleyl Heinrich, Drechslergeselle, Schütter Wilhelm, Tischlergeselle, und Neugebauer Hein- rich, Riemergeselle. Hierbei wurde über Antrag der Section zugleich prin- cipiell beschlossen, dem Herrn Statthalter mittelst Be- richtes bekannt zu geben, daß der Magistrat von dem Gemeinderathe ermächtiget sei, in allen jenen Fällen, in welchen derselbe nach den bisherigen gesetzlichen Vor- schriften die eventuelle Aufnahmszusicherung zu verweigern berechtigt ist, die diesfälligen Anträge auf Abweisung der Gesuchsteller selbstständig zu erstatten und desselben ne- gative Berichte als im Auftrage des Gemeinderathes ab- gegeben, angesehen werden mögen. f ) Carl Muk, Großfuhrmann, wurde mit seinem Gesuche um Passirung der ihm für die Fuhrwerkslei- stung pro 1848 von dem Magistrate gemachten Abzüge rücksichtlich mit dem von ihm hiefür angesprochenen Pau- schalabfindungsbetrages pr. 1000 fl. C. M. abgewiesen. g ) Die Beleuchtung des sogenannten Naschmarktes auf der Wieden mit 4 Gasflammen in dem nachgewiesenen Mehrkostenaufwande pr. 172 fl. 24 kr. C. M., wird be- williget. h ) Die Verpachtung der städtischen Rauchfangkehrer- arbeiten an den Rauchfangkehrermeister Carl Jmini mit dem Kostenbetrage pr. 1350 fl. wird für das Ver- waltungsjahr 1851 genehmigt. Der Antrag von Maurer, die diesfälligen Camin- fegerarbeiten für den Monat November im Accordwege und sohin eine Offertverhandlung eintreten zu lassen, bleibt in der Minorität. i ) Ueber die von der Gemeinde Alservorstadt einge- brachte Einquartierungs=Subrepartition vom Jahre 1848 wird nach gepflogener buchhalterischer sowohl, als durch die Section geschehener Richtigstellung der dieser Ge- meinde gebührende Entschädigungsbetrag in Summa mit 21.734 fl. 12 kr. C. M. für liquid erkannt und derselbe bei dem Oberkammeramte zur Zahlung angewiesen. Gleichzeitig wurde über Antrag der Section beschlos- sen, daß nunmehr auch alle jene liquidirten Entschädi- gungsbeträge, bezüglich welcher einzelne Gemeinden blos vorschußweise Zahlungen erhalten haben, an dieselben hinauszuzahlen seien, und hierwegen die geeignete Wei- sung an das Oberkammeramt zu erlassen sein werde. k ) Die von dem Magistrate gemachten und von der Section adoptirten Anträge: 1. Die Herstellung der in den städtischen Schlacht- häusern erforderlichen Bassinseindachungen und Pippen- gehäuse dem Zimmermeister Hasenauer als Mindest- fordernden, mit dem gegen den veranschlagten Betrag pr. 2070 fl. offerirten Nachlasse von15 1 / 2 pCt. zu über- lassen, und 2. die Beleuchtung der Schlachthäuser zu St. Marx mit dem pro 1851 präliminirten Betrage pr. 663 fl. 34 kr. C. M. zu genehmigen; — werden angenommen. 6. Dr. Zelinka referirt für die Finanz=Section: a ) Ueber den Stadtbauamts= und Magistratsbericht hinsichtlich der schadhaften Beschaffenheit der Jochpfähle an der hölzernen Nothbrücke über den Wienfluß vor dem Kärnthnerthore, über den damit in Verbindung gebrach- ten Antrag des Gemeinderathes Gierth hinsichtlich der Zulage einer dritten Fahrbahn an dieser Nothbrücke, und über die von dem städtischen Bauamte wegen Ge- winnung einer ausreichenden Passage daselbst gestellten Anträge. Die beantragte Zulage einer dritten Fahrbahn zu der bereits bestehenden hölzernen Nothbrücke wird aus viel- fältigen Rücksichten, als da sind: Die Verbreiterungshindernisse nach aufwärts sowohl als nach abwärts, die Nothwendigkeit der mehr oder we- niger unvermeidlichen Beschädigung ja sogar Zerstörung der an den äußersten Jochstöcken und fort unter den Durchgängen erst vor Kurzem nach der Brückenlänge angebrachten Gas=, städtischen und Hof=Wasser- leitungsröhren auf der Einen, und die durch die Verlängerung der Brückenjoche insbesondere bei Eisgän- gen höchst gefährliche Verstellung des Flußbettes auf der andern Seite; — die schlechterdings nicht zulässige Be- schränkung des Publikums auf einen Gehsteg; — die Hemmung der Benützung der alten Fahrbahn durch die nöthige Auswechslung der Mittelwand; — das Miß- verhältniß der dadurch erwachsenden Kosten pr. 6613 fl. 53 kr. gegen den Betracht des Umstandes, daß diese Passage sich nach 3 Jahren wieder ganz überflüssig darstellt, u. s. w. verworfen, dagegen aber wurde im Sinne des bereits seit vielen Jahren von dem Stadtbauamte angeregten Bedürfnisses, an der Stelle des Mondscheinsteges eine Fahrbrücke herzustellen, und in Anbetracht der Umstände, daß 1 ) der Mondscheinsteg so schadhaft ist, daß die Pas- sage über denselben demnächst aus Sicherheitsrücksichten nicht mehr zulässig erscheinen wird, daß 2 ) selbst bei der Verbreiterung der bestehenden Nothbrücke mit einem dritten Fahrgeleise, abgesehen von dem hierzu erforderlichen unverhältniß großen Kostenaufwande, wäh- rend dieser Herstellung durch längere Zeit große der per- sönlichen Sicherheit gefährliche Störungen in der Fre- quenz unausweichbar eintreten würden; daß ferner 3 ) ungeachtet dieses Zubaues an den bereits 5 Jahre alten Bestande dieser Brücke in Folge der starken Be- nützung derselben nicht allein sondern auch, weil dersel- ben Bestand nur auf die Zeit des Umbaues berechnet war, im nächsten Frühjahre noch immer wesentliche Reparaturen nicht vermieden werden könnten; daß weiters 4 ) durch die Herstellung einer ordentlichen Fahrbrücke an der Stelle des Mondscheinsteges die Nothwendigkeit der Errichtung eines neuen Steges völlig hinwegfalle, diese Brücke 5 ) bei dem gänzlichen Abgange einer Fahr=Passage auf dem dortigen Glacistheile schon zum Zwecke der Erbauung der stabilen Brücke unentbehrlich geworden wäre, daß weiters 6 ) Die aus der Heugasse, dem Rennweg, und der Alleegasse vorzüglich von der Süd=Eisenbahn herbeiström- mende größere Frachten=Passage dortorts für die Com- munication in die innere Stadt eine längst gefühlte Er- leichterung nicht nur um so wünschenswerther und noth- wendiger macht, als sich die Passage von der Wiedner Hauptstraße und bei der gegenwärtigen Nothbrücke derart füllt und drängt, daß bereits Unglücksfälle eingetreten sind, denen ohne sonstiger Abhilfe für die Zukunft noch weniger zu begegnen wäre, und deren Abwendung in der wohlverstandenen Pflicht der Commune liegt; — daß nicht minder 7 ) die nothwendig gewordene Umpflasterung der Kothgasse die minder kostspielige Verwendung der da- selbst gewonnenen Pflastersteine bei der Herstellung der zu dieser Brücke über das Glacis führenden Straße zu- lässig macht; endlich, daß 8 ) in Berücksichtigung des Umstandes, daß die bean- tragte Verbreiterung der dermal bestehenden Nothbrücke und derselben Reparatur einen Kostenaufwand von 6913 fl. 53 kr. und die Herstellung eines neuen Gehsteges an der Stelle des gegenwärtigen Mondscheinsteges eine Auslage von 3500 fl., beide zusammen also von 10.413 fl. 53 kr. in Anspruch nehmen, dagegen aber die Herstellung einer ordentlichen Brücke am letzteren Orte sammt der hierzu erforderlichen Verbindungsstraße mit der Esplanadstraße vor den beiden Kärnthnerthoren mit einem Gesammtauf- wande pr. 13.013 fl. ermöglicht werden kann; — der Mehraufwand pr. 2599 fl. 7 kr. in Rücksicht der hier- durch erreichbaren Vortheile nicht wohl in Betracht ge- zogen werden könne, und sich dem zu Folge die Verwen- dung der Summe pr. 13.013 fl. unter allen gemachten Vorschlägen jedenfalls räthlicher herausstelle; — die Er- bauung einer hölzernen Brücke mit 2 Fahrgeleisen und 2 Gehwegen unterhalb des gegenwärtig bestehenden Mond- scheinsteges und die Herstellung einer dahin führenden gepflasterten Straße über das Glacis nach Maßgabe des von dem städtischen Bauamte vorgelegten Planes be- schlossen. b ) Ueber das Magistrats=Referat bezüglich der Brennöl- Lieferungs=Sicherstellung für sämmtliche Versorgungs- Anstalten mit Jnbegriff der freiwilligen Beschäftigungs- und Jrren=Anstalt zu Ybbs pro 1851. Der Licitations- Act mit dem Brennölpreise von 28 fl. 30 kr. pr. Zentner inner den Linien und von 26 fl. 30 kr. pr. Zentner für die Anstalten außer denselben wird genehmigt. c ) Ueber das Magistrats=Referat bezüglich der Ein- hebung der Grundentlastungs=Gebühren beim städtischen Steueramte. — Genehmigt und dem Magistrate zur Amtshandlung zu überweisen. d ) Ueber die von dem Magistrate vorgelegten Tableaux bezüglich der bestehenden städtischen Pacht=Objecte. Diese werden mit der Weisung zur Nachricht genom- men, daß dieselben sowohl von Seite des Magistrates als auch des Bureaus in fortwährender Evidenz zu er- halten sein werden. e ) Ueber das Gesuch des Concepts=Practikanten Jo- seph Dachauer, um Ertheilung einer Remuneration für die Beaufsichtigung der außer dem Waisenhause ver- pflegten Zöglinge und die dabei gemachten Auslagen. Die gewöhnliche Remuneration pr. 150 fl. für die Zeit vom 1. December 1849 bis dahin 1850 wird bewilligt. f ) Ueber das Magistrats=Referat wegen Passirung des Mehrkosten=Aufwandes bei der Reparatur der Weiß- gärberbrücke mit dem Betrage pr. 968 fl. 35 kr.; — derselbe wird passirt. g ) Ueber das Magistrats=Referat in Betreff des von dem Magistrate bezüglich eines Grundes pr. 24 Qua- drat=Klafter mit dem Eigenthümer Math. Drechsler, zu Margarethen abgeschlossenen Vergleiches auf Zahlung von 24 fl. C. M.; — genehmigt. h ) Ueber das Gesuch der Gemeinde Neulerchenfeld um Ueberlassung von 300 Eimer Wassers aus der Fer- dinands=Wasserleitung. Dasselbe wird nach dem Antrage von A. Winter, wegen besorglicher Unzulänglichkeit der bisher gewinnba- ren Wassermasse zu Communalzwecken, abgelehnt. 7. Götz referirt für die Section VIII: a ) Ueber das Magistrats=Referat in Betreff der Er- weiterung der Schule sub. Nr. 244 am Neubau. Die Erweiterung mittelst Zumiethung einer Wohnung wird bewilligt. b ) Ueber die Consistorial=Note wegen Anweisung des Gehaltes an den Personalgehilfen Emannel Schen- kenbach. Demselben wird der normalmäßige Gehalt angewiesen. c ) Ueber die Consistorialnote wegen Enthebung des Oberlehrers Franz Rath am Schottenfelde, von der ihm aufgetragenen Ersatzleistung pr. 8 fl. 40 kr. Derselbe wird von dieser Ersatzleistung enthoben. d ) Ueber das Magistrats=Referat bezüglich des für die Schullocalitäten in der Brigittenau zu bezahlenden Mieth- zinses. Der ausgewiesene Miethzins wird mit 170 fl. C. M. angewiesen. e ) Ueber das hohe Statthalterei=Decret, bezüglich des Gesuches des deficienten Lehrers Joseph Scholz, um Anweisung seines Ruhegenusses jährlicher 200 fl. C. M. Der berührte Ruhegenuß des Bittstellers wird gleichfalls angewiesen. f ) Ueber das Magistrats=Referat in Betreff der Ein- hebung des Sonntags=Unterrichtsgeldes der Lehrjungen, worüber die Versammlung nach dem Antrage Dr. Leopold Neumanns beschließt, daß es bei dem Umstande, als der Eintreibungs=Modus durch die Jnnungen als schlech- terdings unausführbar erscheint, bei der bisher sanctio- nirten Eintreibungsart durch die Oberlehrer gegen dem sein Verbleiben haben soll, daß dieses Unterrichtsgeld künftig in vierteljährigen Raten einzuheben, und das hohe Unterrichts=Ministerium um Aufrechthaltung dieser Be- stimmung anzugehen sein werde. g ) Ueber den Antrag des Gemeinderathes Professor Dr. Kaiser's in Betreff der Gehaltsanweisungen an jene Unterlehrer, welche seit der Kundmachung des Mi- nisterial=Erlasses vom 9. Februar d. J. durch das fürst- erzbischöfliche Consistorium neu angestellt worden sind. Die Versammlung beschließt, denselben im ganzen Umfange um so mehr zu genehmigen, als durch den mittlerweile erflossenen Ministerial=Erlaß vom 11. No-

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Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 278. [Wien], 21. November 1850, S. 3518. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener278_1850/2>, abgerufen am 01.06.2024.