Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 6. 2. Aufl. Erfurt, 1765.Von einigen Zwiebel Gewächsen. die Breter geleget, und verwahrlich aufbehaltenhabe. §. 15. Wenn man die ausgehobenen Zwiebeln wie-Von aber- Das dritte Jahr könte es abermal rajolt und Die Zwiebeln welche von neuen sollen einge- Diejenigen jungen Zwiebeln, welche an den Dergleichen fest angesezte Zwiebeln werden §. 16. Die Hyacinthen-Zwiebeln sind ebenfals wie an- 6. Theil. J
Von einigen Zwiebel Gewaͤchſen. die Breter geleget, und verwahrlich aufbehaltenhabe. §. 15. Wenn man die ausgehobenen Zwiebeln wie-Von aber- Das dritte Jahr koͤnte es abermal rajolt und Die Zwiebeln welche von neuen ſollen einge- Diejenigen jungen Zwiebeln, welche an den Dergleichen feſt angeſezte Zwiebeln werden §. 16. Die Hyacinthen-Zwiebeln ſind ebenfals wie an- 6. Theil. J
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Von einigen Zwiebel Gewaͤchſen.
die Breter geleget, und verwahrlich aufbehalten
habe.
§. 15.
Wenn man die ausgehobenen Zwiebeln wie-
der von neuen einſetzen wil, ſo kan man das Bette,
auf welchen ſie im erſten Jahre geſtanden, zu En-
de des Septembers wiederum einen Schuh tief
ausheben, durchhorden, und in allen eben ſo zube-
reiten, und mit Zwiebeln bepflanzen laſſen, wie
vorher gemeldet worden.
Von aber-
maliger
Einſetzung
der Hyacin-
then-Zwie-
beln.
Das dritte Jahr koͤnte es abermal rajolt und
zu den Hyacinthen gebrauchet werden. Doch halte
davor, daß es zutraͤglicher ſey, im dritten Jahre die
Tulipanen auf ſolches Bette zu bringen, zu den
Hyacinthen aber ein friſches zubereiten zu laſſen.
Die Zwiebeln welche von neuen ſollen einge-
ſetzet werden, reiniget man vorher mit Behutſam-
keit von der Erde, welche ſich etwan noch daran be-
findet, und nimt die daran hangende junge Brut,
welche von den alten Zwiebeln ſich gerne abloͤſen
laͤſſet, herunter.
Diejenigen jungen Zwiebeln, welche an den
Alten noch feſte ſitzen, laͤſt man daran, denn gewiß,
wenn man ſolche mit Gewalt abreiſſen wolte, ſo
wuͤrde es ſo wohl den Mutter-Zwiebeln, als der
jungen Brut ſelbſt, ſehr ſchaͤdlich ſeyn.
Dergleichen feſt angeſezte Zwiebeln werden
das folgende Jahr tragbar werden, und ſich bey
dem Ausheben von ſelbſten abſondern.
§. 16.
Die Hyacinthen-Zwiebeln ſind ebenfals wie
an-
6. Theil. J
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