Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 6. 2. Aufl. Erfurt, 1765.
Es ist zwar gewiß, daß mancher Aufkaufer Bey C 4
Es iſt zwar gewiß, daß mancher Aufkaufer Bey C 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <cit> <quote><pb facs="#f0053" n="39"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Vom Hopfen-Bau.</hi></fw><lb/> „de und Segen, leichtlich zur Nahrung kom-<lb/> „men kan, angeſehen der Hopfen bekanter ma-<lb/> „ßen, bisweilen mißraͤth, wann nun der Haus-<lb/> „Vater zu wohlfeilen Zeiten Hopfen einkauft,<lb/> „denſelben in ein Gemach aufſchuͤttet, und ihn mit<lb/> „Bretern oder andern Dingen, damit die Luft<lb/> „nicht darzu kommen kan, beſchweret, ſo kan er<lb/> „leichtlichen, wenn er 100 Rthlr. darauf gewen-<lb/> „det, nach zweyen oder dreyen Jahren, ein oder<lb/> „zwey, ja wohl mehr hundert Thaler, daran<lb/> „gewinnen, welchen Gewinn und Vortheil<lb/> „derjenige noch viel ehe haben und genießen kan,<lb/> „welcher ſelbſt einen Hopfen-Garten bauet, und<lb/> „denſelben wohl abwartet.</quote> </cit><lb/> <p>Es iſt zwar gewiß, daß mancher Aufkaufer<lb/> in dieſem Handel was erkleckliches verdienen kan.<lb/> Hingegen aber weiß ich auch einen ſolchen Han-<lb/> delsmann, welcher, wie ich ſelbſt geſehen, ſeinen<lb/> Hopfen in eine nicht wohl verwahrte Kammer,<lb/> welche nach Mittag zu gelegen war, geſchuͤttet,<lb/> und uͤber zehn Jahr darinnen liegen ließ. Als er<lb/> nun nach verfloſſener Zeit denſelben verkaufte, ſo<lb/> waren die Kraͤfte hinweg, daß ſolchen die Bier-<lb/> Brꝛner nicht annehmen wolten, indem ſie noch<lb/> einnal ſo viel Hopfen, als gewoͤhnlich, zu einem<lb/> Gebraͤue Bier nehmen muſten, folglich war er<lb/> genoͤhiget ſolchen wohlfeiler, als der damahlige<lb/> Prei<supplied>ſ </supplied>war, hinzugeben; daher er kaum ſein Geld<lb/> wiede heraus brachte, und die Capital-Jntereſſe<lb/> war verlohren. Hieraus ſiehet man wie viel an<lb/> einer wohlverwahrten Kammer gelegen iſt.</p><lb/> <fw place="bottom" type="sig">C 4</fw> <fw place="bottom" type="catch">Bey</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [39/0053]
Vom Hopfen-Bau.
„de und Segen, leichtlich zur Nahrung kom-
„men kan, angeſehen der Hopfen bekanter ma-
„ßen, bisweilen mißraͤth, wann nun der Haus-
„Vater zu wohlfeilen Zeiten Hopfen einkauft,
„denſelben in ein Gemach aufſchuͤttet, und ihn mit
„Bretern oder andern Dingen, damit die Luft
„nicht darzu kommen kan, beſchweret, ſo kan er
„leichtlichen, wenn er 100 Rthlr. darauf gewen-
„det, nach zweyen oder dreyen Jahren, ein oder
„zwey, ja wohl mehr hundert Thaler, daran
„gewinnen, welchen Gewinn und Vortheil
„derjenige noch viel ehe haben und genießen kan,
„welcher ſelbſt einen Hopfen-Garten bauet, und
„denſelben wohl abwartet.
Es iſt zwar gewiß, daß mancher Aufkaufer
in dieſem Handel was erkleckliches verdienen kan.
Hingegen aber weiß ich auch einen ſolchen Han-
delsmann, welcher, wie ich ſelbſt geſehen, ſeinen
Hopfen in eine nicht wohl verwahrte Kammer,
welche nach Mittag zu gelegen war, geſchuͤttet,
und uͤber zehn Jahr darinnen liegen ließ. Als er
nun nach verfloſſener Zeit denſelben verkaufte, ſo
waren die Kraͤfte hinweg, daß ſolchen die Bier-
Brꝛner nicht annehmen wolten, indem ſie noch
einnal ſo viel Hopfen, als gewoͤhnlich, zu einem
Gebraͤue Bier nehmen muſten, folglich war er
genoͤhiget ſolchen wohlfeiler, als der damahlige
Preiſ war, hinzugeben; daher er kaum ſein Geld
wiede heraus brachte, und die Capital-Jntereſſe
war verlohren. Hieraus ſiehet man wie viel an
einer wohlverwahrten Kammer gelegen iſt.
Bey
C 4
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDie erste Ausgabe dieses Werkes erschien 1755. Zu… [mehr] Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |