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Gustav Rose: Reise nach dem Ural, dem Altai und dem Kaspischen Meere. Band 2. Berlin, 1842.

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blende, zum Theil aus Augit, aber in der oben ange- N002
gebenen Lage, so dass die Spaltungsflächen des Au- N003
gits und der Hornblende in einer und derselben Rich- N004
tung liegen. Wo das Gemenge am deutlichsten sich N005
darstellt, ist der Augit an Masse vorherrschend, seine N006
Spaltungsflächen sind dann ziemlich vollkommen, und N007
reflectiren die Bilder der Gegenstände deutlich, wenn N008
auch nicht mit ganz bestimmten Umrissen; die Spal- N009
tungsflächen der Hornblende dagegen sind viel unvoll- N010
kommener, haben ein etwas fasriges Ansehen, und N011
denselben seidenartigen Glanz, oder vielmehr nur N012
Schimmer, der auch dem Smaragdite von Corsica, und, N013
wenn gleich in weniger auffallendem Maasse, auch den N014
übrigen Uraliten zukommt. Wo die Hornblende an N015
Masse vorherrscht, ist das Gemenge undeutlicher, der N016
Augit steckt zwischen der Hornblende in einzelnen N017
Streifen und kleinen Parthien, und hat viel unvollkom- N018
menere Spaltungsflächen, als da, wo er vorherrschen- N019
der ist. Man kann die Winkel der Spaltungsflächen N020
nur des Abends bei Licht messen, aber die Bilder ei- N021
ner hellen Flamme sind undeutlich und langgezogen.

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Dass die schaligen Parthien Gemenge von Horn- N002
blende und Augit sind, hat schon vor mir Haidinger N003
nachgewiesen 1), und darin stimme ich mit ihm über- N004
ein, nur hat dieser ausgezeichnete Beobachter die Art N005
der Verwachsung anders dargestellt als ich. Hai- N006
dinger behauptet nämlich, dass die Zusammenset- N007
zungsfläche der schaligen Zusammensetzungsstücke N008
der Hornblende wohl, wie oben angegeben ist, paral- N009
lel der Abstumpfungsfläche der stumpfen Seitenkante N010
des verticalen Prisma ginge, die des Augits dagegen N011
parallel der schiefen Endfläche desselben, die mit der N012
Abstumpfungsfläche der vorderen schärferen Seiten- N013
kante des verticalen Prisma den Winkel von 106° 6'

[footnote reference]
[footnote reference] N001
1) A. a. O. S. 374.

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blende, zum Theil aus Augit, aber in der oben ange- N002
gebenen Lage, so dass die Spaltungsflächen des Au- N003
gits und der Hornblende in einer und derselben Rich- N004
tung liegen. Wo das Gemenge am deutlichsten sich N005
darstellt, ist der Augit an Masse vorherrschend, seine N006
Spaltungsflächen sind dann ziemlich vollkommen, und N007
reflectiren die Bilder der Gegenstände deutlich, wenn N008
auch nicht mit ganz bestimmten Umrissen; die Spal- N009
tungsflächen der Hornblende dagegen sind viel unvoll- N010
kommener, haben ein etwas fasriges Ansehen, und N011
denselben seidenartigen Glanz, oder vielmehr nur N012
Schimmer, der auch dem Smaragdite von Corsica, und, N013
wenn gleich in weniger auffallendem Maasse, auch den N014
übrigen Uraliten zukommt. Wo die Hornblende an N015
Masse vorherrscht, ist das Gemenge undeutlicher, der N016
Augit steckt zwischen der Hornblende in einzelnen N017
Streifen und kleinen Parthien, und hat viel unvollkom- N018
menere Spaltungsflächen, als da, wo er vorherrschen- N019
der ist. Man kann die Winkel der Spaltungsflächen N020
nur des Abends bei Licht messen, aber die Bilder ei- N021
ner hellen Flamme sind undeutlich und langgezogen.

N001
Dass die schaligen Parthien Gemenge von Horn- N002
blende und Augit sind, hat schon vor mir Haidinger N003
nachgewiesen 1), und darin stimme ich mit ihm über- N004
ein, nur hat dieser ausgezeichnete Beobachter die Art N005
der Verwachsung anders dargestellt als ich. Hai- N006
dinger behauptet nämlich, dass die Zusammenset- N007
zungsfläche der schaligen Zusammensetzungsstücke N008
der Hornblende wohl, wie oben angegeben ist, paral- N009
lel der Abstumpfungsfläche der stumpfen Seitenkante N010
des verticalen Prisma ginge, die des Augits dagegen N011
parallel der schiefen Endfläche desselben, die mit der N012
Abstumpfungsfläche der vorderen schärferen Seiten- N013
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[377/0395] N001 blende, zum Theil aus Augit, aber in der oben ange- N002 gebenen Lage, so dass die Spaltungsflächen des Au- N003 gits und der Hornblende in einer und derselben Rich- N004 tung liegen. Wo das Gemenge am deutlichsten sich N005 darstellt, ist der Augit an Masse vorherrschend, seine N006 Spaltungsflächen sind dann ziemlich vollkommen, und N007 reflectiren die Bilder der Gegenstände deutlich, wenn N008 auch nicht mit ganz bestimmten Umrissen; die Spal- N009 tungsflächen der Hornblende dagegen sind viel unvoll- N010 kommener, haben ein etwas fasriges Ansehen, und N011 denselben seidenartigen Glanz, oder vielmehr nur N012 Schimmer, der auch dem Smaragdite von Corsica, und, N013 wenn gleich in weniger auffallendem Maasse, auch den N014 übrigen Uraliten zukommt. Wo die Hornblende an N015 Masse vorherrscht, ist das Gemenge undeutlicher, der N016 Augit steckt zwischen der Hornblende in einzelnen N017 Streifen und kleinen Parthien, und hat viel unvollkom- N018 menere Spaltungsflächen, als da, wo er vorherrschen- N019 der ist. Man kann die Winkel der Spaltungsflächen N020 nur des Abends bei Licht messen, aber die Bilder ei- N021 ner hellen Flamme sind undeutlich und langgezogen. N001 Dass die schaligen Parthien Gemenge von Horn- N002 blende und Augit sind, hat schon vor mir Haidinger N003 nachgewiesen 1), und darin stimme ich mit ihm über- N004 ein, nur hat dieser ausgezeichnete Beobachter die Art N005 der Verwachsung anders dargestellt als ich. Hai- N006 dinger behauptet nämlich, dass die Zusammenset- N007 zungsfläche der schaligen Zusammensetzungsstücke N008 der Hornblende wohl, wie oben angegeben ist, paral- N009 lel der Abstumpfungsfläche der stumpfen Seitenkante N010 des verticalen Prisma ginge, die des Augits dagegen N011 parallel der schiefen Endfläche desselben, die mit der N012 Abstumpfungsfläche der vorderen schärferen Seiten- N013 kante des verticalen Prisma den Winkel von 106° 6' [footnote reference] [footnote reference] N001 1) A. a. O. S. 374.

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Zitationshilfe: Gustav Rose: Reise nach dem Ural, dem Altai und dem Kaspischen Meere. Band 2. Berlin, 1842, S. 377. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rose_ural02_1842/395>, abgerufen am 20.05.2024.