Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.
liche Fürsorge erhielte, und daß es durch §. 24. Um diesen Zweck zu erreichen, ist es vielleicht zu- §. 25. Jn der Regel würde es aber zu kostspielig und
liche Fuͤrſorge erhielte, und daß es durch §. 24. Um dieſen Zweck zu erreichen, iſt es vielleicht zu- §. 25. Jn der Regel wuͤrde es aber zu koſtſpielig und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><hi rendition="#g"><pb facs="#f0035" n="25"/> liche Fuͤrſorge erhielte,</hi> und daß es <hi rendition="#g">durch<lb/> obrigkeitlich veranſtaltete, beſtaͤndige Auf-<lb/> ſicht</hi> anhaltend auf der einen Seite <hi rendition="#g">vor Uebertrei-<lb/> buug durch allzufruͤhes, allzuſtrenges und<lb/> allzuhartes Arbeiten geſchuͤzt,</hi> auf der andern<lb/> Seite aber <hi rendition="#g">von dem Muͤſſiggang und Bettel,<lb/> und deren verderblichen Folgen, abgehal-<lb/> ten</hi> wuͤrde.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 24.</head><lb/> <p>Um dieſen Zweck zu erreichen, iſt es vielleicht zu-<lb/> weilen genug, wenn <hi rendition="#g">einzelne Kinder</hi> einer oder<lb/> einigen in dergleichen Handarbeiten <hi rendition="#g">erfahrenen<lb/> Perſonen</hi>, z. B. Strickerinnen, Naͤherinnen, Sticke-<lb/> rinnen ꝛc. <hi rendition="#g">zum Unterricht uͤbergeben</hi>, und die<lb/> Koſten dieſes Unterrichts auf eine oͤffentliche Caſſe<lb/> uͤbernommen werden, — oder wenn auch nur obrig-<lb/> keitlich dafuͤr geſorgt wird, daß es <hi rendition="#g">nicht an Per-<lb/> ſonen im Orte fehle</hi>, welche in dergleichen Hand-<lb/> arbeiten <hi rendition="#g">Unterricht geben</hi> koͤnnen.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 25.</head><lb/> <p>Jn der Regel wuͤrde es aber zu koſtſpielig und<lb/> mit zu vielen Schwierigkeiten verbunden ſeyn, jedem<lb/> Kinde einzeln hinlaͤngliche Anleitung, Gelegenheit und<lb/> Ermunterung zu einer nuͤtzlichen Beſchaͤftigung zu ver-<lb/> ſchaffen, beſonders aber wuͤrde die Aufſicht uͤber die<lb/> Kinder zu ſchwer zu bewerkſtelligen und viel zu unvoll-<lb/> kommen ſeyn, wenn nicht ein <hi rendition="#g">Vereinigungs-Ort</hi><lb/> beſtimmt, eine foͤrmliche ſogenannte <hi rendition="#g">Jnduſtrie-<lb/> Schule</hi> eingerichtet wuͤrde, wo alle dieſer Fuͤrſorge<lb/> beduͤrftigen Kinder <hi rendition="#g">ſich aus ihrer Zerſtreuung<lb/> verſammeln, den Unterricht gemeinſchaft-<lb/></hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [25/0035]
liche Fuͤrſorge erhielte, und daß es durch
obrigkeitlich veranſtaltete, beſtaͤndige Auf-
ſicht anhaltend auf der einen Seite vor Uebertrei-
buug durch allzufruͤhes, allzuſtrenges und
allzuhartes Arbeiten geſchuͤzt, auf der andern
Seite aber von dem Muͤſſiggang und Bettel,
und deren verderblichen Folgen, abgehal-
ten wuͤrde.
§. 24.
Um dieſen Zweck zu erreichen, iſt es vielleicht zu-
weilen genug, wenn einzelne Kinder einer oder
einigen in dergleichen Handarbeiten erfahrenen
Perſonen, z. B. Strickerinnen, Naͤherinnen, Sticke-
rinnen ꝛc. zum Unterricht uͤbergeben, und die
Koſten dieſes Unterrichts auf eine oͤffentliche Caſſe
uͤbernommen werden, — oder wenn auch nur obrig-
keitlich dafuͤr geſorgt wird, daß es nicht an Per-
ſonen im Orte fehle, welche in dergleichen Hand-
arbeiten Unterricht geben koͤnnen.
§. 25.
Jn der Regel wuͤrde es aber zu koſtſpielig und
mit zu vielen Schwierigkeiten verbunden ſeyn, jedem
Kinde einzeln hinlaͤngliche Anleitung, Gelegenheit und
Ermunterung zu einer nuͤtzlichen Beſchaͤftigung zu ver-
ſchaffen, beſonders aber wuͤrde die Aufſicht uͤber die
Kinder zu ſchwer zu bewerkſtelligen und viel zu unvoll-
kommen ſeyn, wenn nicht ein Vereinigungs-Ort
beſtimmt, eine foͤrmliche ſogenannte Jnduſtrie-
Schule eingerichtet wuͤrde, wo alle dieſer Fuͤrſorge
beduͤrftigen Kinder ſich aus ihrer Zerſtreuung
verſammeln, den Unterricht gemeinſchaft-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |