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Weber, Mathilde: Über den heutigen Stand der Ärztinnenfrage. In: Allgemeine Deutsche Universitäts-Zeitung 2 (1892). S. 18–22.

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Allgemeine Deutsche Universitäts-Zeitung.
Nr. 2.   Berlin, 15. Januar 1892.   VI. Jahrgang.
Studium mitbringen, hätten sich bei dem feinen Takte der Lehrer
und bei der Anständigkeit und dem guten Tone der Mitschüler
im Auslande noch niemals peinliche Situationen ergeben.

Nothwendig sei aber der gemeinsame Unterricht und ge-
meinsames Examen deshalb, weil man sonst die Ärztinnen stets
als minderwertig betrachten würde.

Zu erwähnen darf ich nicht unterlassen, daß leider einige
ultramontane Blätter die Reichstagsdebatten dazu benutzten, in
weitern Kreisen den Anschein zu erwecken, als sei die Frauen-
frage nun eine Parteifrage geworden.

"Mit besonderer Vorliebe haben sie versucht", schreibt die
uns günstig gestimmte Universitätszeitung "die Ärztinnenfrage
den Sozialdemokraten an die Rockschöße zu hängen". - Denn
damit hoffen diese Blätter die ganze Bestrebung zu untergraben.

"Und doch" - fährt die befreundete Zeitung fort, " haben
sich die Frauen stets lebhaft dagegen verwahrt, daß ihre
Bewegung jemals Parteisache werden sollte, denn sie wünschen,
daß Vertreter aller Parteien sich derselben annehmen
möchten."

Die Examens- und Studiumsfrage der weiblichen Medizi-
nerinnen scheint für unsere Behörden ein viel schwierigeres Pro-
blem zu sein als für die andern leichtlebigeren, und neuen
Jdeen schneller zugänglichen Völker.

Den Herren macht es namentlich Bedenken, ob man so
große gesetzliche Umänderungen und materiellen Aufwand wagen
dürfte, da es sich nicht ermessen lasse, ob diese ganze Bewegung
und Forderung nicht nur vorübergehend sei und auf die Dauer
die Probe bestehen werde.

Deshalb sind schon verschiedene Vermittlungsvorschläge für
provisorische Einführungen und Versuche gemacht worden. -
Z. B. machte nach der Reichstagssitzung im März Herr v. Barre
in der Zeitschrift Nation in einem längeren Aufsatz zu Gunsten
unserer Forderung unter anderem folgenden Vorschlag: Um
bald zu einem praktischen Resultat zu kommen, vorerst die
Frage des Studiums auf den deutschen Universitäten, deren
Regelung von Reichswegen allerdings noch manches Bedenken
und Schwierigkeiten erwecke, zu umgehen, und sich vorerst darauf
zu beschränken, eine Änderung der vom Bundesrat im Namen
des Reiches erlassenen ärztlichen Prüfungsordnung herbeizuführen.

Es würde dazu nur erforderlich sein, daß von den einzelnen
Bundesstaaten einzelne Gymnasien bezeichnet würden, an welchen
auch Reifeprüfungen für Frauen stattfinden könnten. Ebenso,
daß die medizinischen Fakultäten der deutschen Universitäten
autorisiert würden zu Prüfungen von Personen weiblichen Ge-
schlechts, welche im Ausland studiert haben u. s. w.

Jch selbst hatte mir vor zwei Jahren erlaubt, in der 4. Auf-
lage meiner kleinen Schrift über die Ärztinnenfrage einen noch
einfacheren Vorschlag zu machen für ein rascher einzuführendes
Übergangsstadium, daß vorerst den Einzelnen in der Schweiz
examinierten deutschen Ärztinnen auf Grund persönlicher Be-
willigung die zustehende Reichsbehörde in Deutschland die Er-
laubnis zum Praktizieren geben sollte.

Andere Freunde unserer Sache erklärten wiederholt in der
Presse, es bedürfte nur einer wohlwollenden Auslegung der
neuen Gewerbeordnung, um uns rascher zum Ziele zu führen.
Es scheint allerdings nicht ganz logisch zu sein, daß zwar nach
der Reichsgewerbeordnung den Frauen möglich würde, den ärzt-
lichen Beruf auszuüben, aber ihnen jede Möglichkeit versagt
wird, denselben nach reichsgesetzlichen Vorschriften zu
erlernen
. So können sie also nur als sogenannte nicht-
approbierte Ärzte thätig sein mit allen denjenigen Nachtheilen,
welchen dieselben ausgesetzt sind.

[Spaltenumbruch]

Zum Schluß möchte ich noch kurz auf einige Schriften auf-
merksam machen, welche in neuester Zeit zu Gunsten der Ärztinnen-
frage veröffentlicht worden sind.

Da ist ein Aufsatz "Der ärztliche Beruf für die Frauen"
des Professor Doktor Herrm. v. Meyer. Derselbe ist viele
Jahre lang an der Hochschule Zürichs Lehrer der dort Medizin
studierenden Frauen gewesen.

Leider kann ich nur noch einzelne der Hauptstellen hier an-
führen: Er sagt: wie ich gezeigt habe, lassen sich die gegen
die Zulassung zum Frauenstudium ins Feld geführten Ein-
wände nicht aufrecht erhalten. - -

Die Erfahrung hat bereits anders gelehrt. Deshalb ge-
bührt nicht nur den Frauen das Recht, sich in staatlich an-
erkannter Form
dem ärztlichen Berufe widmen zu dürfen,
sondern sie werden auch bei Frauen- und Kinderkrankheiten so-
gar eine sehr willkommene Ergänzung des ärztlichen Personals
bilden. Mit allem Ernste müssen hier die Frauenkrankheiten
betont werden. - - Die Frau als Arzt der Frau - sie
könnte hier unberechenbaren Segen stiften.

Mit diesem Ausspruch des berühmten deutschen Anatomen
und gemeinsamen Lehrers von Ärzten und Ärztinnen in ge-
meinsamem
Unterricht möchte ich schließen, indem ich noch
hervorhebe, wie am besten der heutige Stand der Ärztinnen-
frage eben daran zu erkennen ist, daß dieser Mann in einer
langen Darlegung für uns eintritt, und daß vielgelesene Blätter,
welche noch vor wenigen Jahren sich ablehnend gegen diese
Frauenwünsche verhielten, dem Aufsatz ihre Spalten öffneten.

Es ist dies einer von den vielen Beweisen, die ich noch
anführen könnte, daß trotz der ersten Abweisung von den
deutschen Ministerien, den Landtagen und dem Reichstag, unsere
Sache günstig steht, ja sogar große Fortschritte gemacht hat;
- denn wenn man die stenographischen Berichte der Verhand-
lungen über unsere Petitionen liest, so findet man, daß sie
achtungsvoller und nicht mehr prinzipiell ablehnend wie
frühere Äußerungen gehalten sind.

Besonders günstig sind sie aber dadurch geworden, daß
hochgebildete und bedeutende Männer sowohl im Reichstag, als
zuvor in den Landtagen und namentlich auch in der württem-
bergischen und badischen Kammer für uns gesprochen haben.

Namentlich haben wir den Juristen all überall manch zün-
dendes Wort, manch trefflichen Rat für unsere gute Sache zu
danken.

Manche rieten uns auch, da vom Rechtsstandpunkte
aus nichts gegen unsere Forderung einzuwenden sei, so sollten,
wie es bereits in einzelnen deutschen Städten, z. B. Berlin,
Dresden, Stuttgart, Königsberg, Leipzig, Frankfurt u. s. w.
der Fall sei, die Niederlassungen von Ärztinnen überall durch
Vereinshilfe ermöglicht werden.

Wenn dann die Gegner gegen diese Thatsachen klagen
würden, so müßte die Sachlage rechtlich und gesetzlich erwogen
und sicher zu unsern Gunsten entschieden werden, da auch die
Bedürfnisfrage durch die glänzende Praxis der Ärztinnen
all überall bewiesen ist. z.B. haben in Berlin die Ärztinnen
Fräulein Tiburtius u. Lehmus in den letzten 14 Jahren allein
unentgeltlich 17000 Frauen behandelt und 400 in ihrer Klinik
unentgeltlich verpflegt.

Wenn die Erkenntnis von der rechtlichen, der sozialen
ethischen
und sanitären Bedeutung dieser Frage so be-
ständig wächst, wie in den letzten Jahren, so können wir
alten Pioniere der Frauenbewegung es vielleicht auch noch er-
leben, daß wir das Recht unserer Ahnfrauen, die Heilkunde zu
betreiben, zurückgewinnen.

[Spaltenumbruch]

Allgemeine Deutsche Universitäts-Zeitung.
Nr. 2.   Berlin, 15. Januar 1892.   VI. Jahrgang.
Studium mitbringen, hätten sich bei dem feinen Takte der Lehrer
und bei der Anständigkeit und dem guten Tone der Mitschüler
im Auslande noch niemals peinliche Situationen ergeben.

Nothwendig sei aber der gemeinsame Unterricht und ge-
meinsames Examen deshalb, weil man sonst die Ärztinnen stets
als minderwertig betrachten würde.

Zu erwähnen darf ich nicht unterlassen, daß leider einige
ultramontane Blätter die Reichstagsdebatten dazu benutzten, in
weitern Kreisen den Anschein zu erwecken, als sei die Frauen-
frage nun eine Parteifrage geworden.

„Mit besonderer Vorliebe haben sie versucht“, schreibt die
uns günstig gestimmte Universitätszeitung „die Ärztinnenfrage
den Sozialdemokraten an die Rockschöße zu hängen“. – Denn
damit hoffen diese Blätter die ganze Bestrebung zu untergraben.

„Und doch“ – fährt die befreundete Zeitung fort, „ haben
sich die Frauen stets lebhaft dagegen verwahrt, daß ihre
Bewegung jemals Parteisache werden sollte, denn sie wünschen,
daß Vertreter aller Parteien sich derselben annehmen
möchten.“

Die Examens- und Studiumsfrage der weiblichen Medizi-
nerinnen scheint für unsere Behörden ein viel schwierigeres Pro-
blem zu sein als für die andern leichtlebigeren, und neuen
Jdeen schneller zugänglichen Völker.

Den Herren macht es namentlich Bedenken, ob man so
große gesetzliche Umänderungen und materiellen Aufwand wagen
dürfte, da es sich nicht ermessen lasse, ob diese ganze Bewegung
und Forderung nicht nur vorübergehend sei und auf die Dauer
die Probe bestehen werde.

Deshalb sind schon verschiedene Vermittlungsvorschläge für
provisorische Einführungen und Versuche gemacht worden. –
Z. B. machte nach der Reichstagssitzung im März Herr v. Barre
in der Zeitschrift Nation in einem längeren Aufsatz zu Gunsten
unserer Forderung unter anderem folgenden Vorschlag: Um
bald zu einem praktischen Resultat zu kommen, vorerst die
Frage des Studiums auf den deutschen Universitäten, deren
Regelung von Reichswegen allerdings noch manches Bedenken
und Schwierigkeiten erwecke, zu umgehen, und sich vorerst darauf
zu beschränken, eine Änderung der vom Bundesrat im Namen
des Reiches erlassenen ärztlichen Prüfungsordnung herbeizuführen.

Es würde dazu nur erforderlich sein, daß von den einzelnen
Bundesstaaten einzelne Gymnasien bezeichnet würden, an welchen
auch Reifeprüfungen für Frauen stattfinden könnten. Ebenso,
daß die medizinischen Fakultäten der deutschen Universitäten
autorisiert würden zu Prüfungen von Personen weiblichen Ge-
schlechts, welche im Ausland studiert haben u. s. w.

Jch selbst hatte mir vor zwei Jahren erlaubt, in der 4. Auf-
lage meiner kleinen Schrift über die Ärztinnenfrage einen noch
einfacheren Vorschlag zu machen für ein rascher einzuführendes
Übergangsstadium, daß vorerst den Einzelnen in der Schweiz
examinierten deutschen Ärztinnen auf Grund persönlicher Be-
willigung die zustehende Reichsbehörde in Deutschland die Er-
laubnis zum Praktizieren geben sollte.

Andere Freunde unserer Sache erklärten wiederholt in der
Presse, es bedürfte nur einer wohlwollenden Auslegung der
neuen Gewerbeordnung, um uns rascher zum Ziele zu führen.
Es scheint allerdings nicht ganz logisch zu sein, daß zwar nach
der Reichsgewerbeordnung den Frauen möglich würde, den ärzt-
lichen Beruf auszuüben, aber ihnen jede Möglichkeit versagt
wird, denselben nach reichsgesetzlichen Vorschriften zu
erlernen
. So können sie also nur als sogenannte nicht-
approbierte Ärzte thätig sein mit allen denjenigen Nachtheilen,
welchen dieselben ausgesetzt sind.

[Spaltenumbruch]

Zum Schluß möchte ich noch kurz auf einige Schriften auf-
merksam machen, welche in neuester Zeit zu Gunsten der Ärztinnen-
frage veröffentlicht worden sind.

Da ist ein Aufsatz „Der ärztliche Beruf für die Frauen“
des Professor Doktor Herrm. v. Meyer. Derselbe ist viele
Jahre lang an der Hochschule Zürichs Lehrer der dort Medizin
studierenden Frauen gewesen.

Leider kann ich nur noch einzelne der Hauptstellen hier an-
führen: Er sagt: wie ich gezeigt habe, lassen sich die gegen
die Zulassung zum Frauenstudium ins Feld geführten Ein-
wände nicht aufrecht erhalten. – –

Die Erfahrung hat bereits anders gelehrt. Deshalb ge-
bührt nicht nur den Frauen das Recht, sich in staatlich an-
erkannter Form
dem ärztlichen Berufe widmen zu dürfen,
sondern sie werden auch bei Frauen- und Kinderkrankheiten so-
gar eine sehr willkommene Ergänzung des ärztlichen Personals
bilden. Mit allem Ernste müssen hier die Frauenkrankheiten
betont werden. – – Die Frau als Arzt der Frau – sie
könnte hier unberechenbaren Segen stiften.

Mit diesem Ausspruch des berühmten deutschen Anatomen
und gemeinsamen Lehrers von Ärzten und Ärztinnen in ge-
meinsamem
Unterricht möchte ich schließen, indem ich noch
hervorhebe, wie am besten der heutige Stand der Ärztinnen-
frage eben daran zu erkennen ist, daß dieser Mann in einer
langen Darlegung für uns eintritt, und daß vielgelesene Blätter,
welche noch vor wenigen Jahren sich ablehnend gegen diese
Frauenwünsche verhielten, dem Aufsatz ihre Spalten öffneten.

Es ist dies einer von den vielen Beweisen, die ich noch
anführen könnte, daß trotz der ersten Abweisung von den
deutschen Ministerien, den Landtagen und dem Reichstag, unsere
Sache günstig steht, ja sogar große Fortschritte gemacht hat;
– denn wenn man die stenographischen Berichte der Verhand-
lungen über unsere Petitionen liest, so findet man, daß sie
achtungsvoller und nicht mehr prinzipiell ablehnend wie
frühere Äußerungen gehalten sind.

Besonders günstig sind sie aber dadurch geworden, daß
hochgebildete und bedeutende Männer sowohl im Reichstag, als
zuvor in den Landtagen und namentlich auch in der württem-
bergischen und badischen Kammer für uns gesprochen haben.

Namentlich haben wir den Juristen all überall manch zün-
dendes Wort, manch trefflichen Rat für unsere gute Sache zu
danken.

Manche rieten uns auch, da vom Rechtsstandpunkte
aus nichts gegen unsere Forderung einzuwenden sei, so sollten,
wie es bereits in einzelnen deutschen Städten, z. B. Berlin,
Dresden, Stuttgart, Königsberg, Leipzig, Frankfurt u. s. w.
der Fall sei, die Niederlassungen von Ärztinnen überall durch
Vereinshilfe ermöglicht werden.

Wenn dann die Gegner gegen diese Thatsachen klagen
würden, so müßte die Sachlage rechtlich und gesetzlich erwogen
und sicher zu unsern Gunsten entschieden werden, da auch die
Bedürfnisfrage durch die glänzende Praxis der Ärztinnen
all überall bewiesen ist. z.B. haben in Berlin die Ärztinnen
Fräulein Tiburtius u. Lehmus in den letzten 14 Jahren allein
unentgeltlich 17000 Frauen behandelt und 400 in ihrer Klinik
unentgeltlich verpflegt.

Wenn die Erkenntnis von der rechtlichen, der sozialen
ethischen
und sanitären Bedeutung dieser Frage so be-
ständig wächst, wie in den letzten Jahren, so können wir
alten Pioniere der Frauenbewegung es vielleicht auch noch er-
leben, daß wir das Recht unserer Ahnfrauen, die Heilkunde zu
betreiben, zurückgewinnen.

[Spaltenumbruch]
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Zu erwähnen darf ich nicht unterlassen, daß leider einige ultramontane Blätter die Reichstagsdebatten dazu benutzten, in weitern Kreisen den Anschein zu erwecken, als sei die Frauen- frage nun eine Parteifrage geworden. „Mit besonderer Vorliebe haben sie versucht“, schreibt die uns günstig gestimmte Universitätszeitung „die Ärztinnenfrage den Sozialdemokraten an die Rockschöße zu hängen“. – Denn damit hoffen diese Blätter die ganze Bestrebung zu untergraben. „Und doch“ – fährt die befreundete Zeitung fort, „ haben sich die Frauen stets lebhaft dagegen verwahrt, daß ihre Bewegung jemals Parteisache werden sollte, denn sie wünschen, daß Vertreter aller Parteien sich derselben annehmen möchten.“ Die Examens- und Studiumsfrage der weiblichen Medizi- nerinnen scheint für unsere Behörden ein viel schwierigeres Pro- blem zu sein als für die andern leichtlebigeren, und neuen Jdeen schneller zugänglichen Völker. 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Mit diesem Ausspruch des berühmten deutschen Anatomen und gemeinsamen Lehrers von Ärzten und Ärztinnen in ge- meinsamem Unterricht möchte ich schließen, indem ich noch hervorhebe, wie am besten der heutige Stand der Ärztinnen- frage eben daran zu erkennen ist, daß dieser Mann in einer langen Darlegung für uns eintritt, und daß vielgelesene Blätter, welche noch vor wenigen Jahren sich ablehnend gegen diese Frauenwünsche verhielten, dem Aufsatz ihre Spalten öffneten. Es ist dies einer von den vielen Beweisen, die ich noch anführen könnte, daß trotz der ersten Abweisung von den deutschen Ministerien, den Landtagen und dem Reichstag, unsere Sache günstig steht, ja sogar große Fortschritte gemacht hat; – denn wenn man die stenographischen Berichte der Verhand- lungen über unsere Petitionen liest, so findet man, daß sie achtungsvoller und nicht mehr prinzipiell ablehnend wie frühere Äußerungen gehalten sind. 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Lehmus in den letzten 14 Jahren allein unentgeltlich 17000 Frauen behandelt und 400 in ihrer Klinik unentgeltlich verpflegt. Wenn die Erkenntnis von der rechtlichen, der sozialen ethischen und sanitären Bedeutung dieser Frage so be- ständig wächst, wie in den letzten Jahren, so können wir alten Pioniere der Frauenbewegung es vielleicht auch noch er- leben, daß wir das Recht unserer Ahnfrauen, die Heilkunde zu betreiben, zurückgewinnen.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Frauenstudium, betreut von Andreas Neumann und Anna Pfundt, FSU Jena und JLU Gießen : Bereitstellung der Texttranskription. (2021-11-01T15:23:33Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Dennis Dietrich: Bearbeitung der digitalen Edition. (2021-11-01T15:23:33Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Weber, Mathilde: Über den heutigen Stand der Ärztinnenfrage. In: Allgemeine Deutsche Universitäts-Zeitung 2 (1892). S. 18–22, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/weber_aerztinnenfrage_1892/4>, abgerufen am 01.05.2024.