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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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unterschrieben/ und zur Vollzieh- auch ferner Bestellung nacher Weissenfelß / durch den etwa zu Dreßden sich aufhaltenden Fürstl. Agenten oder Secretarium, oder wie man die Correspondentz sonsten am füglichsten einzurichten befinden würde/ geschicket.

Wann besondere Schickung in dergleichen Sachen zu thun/ werden Ihrer Königl. Maj. Evangelische Ministri gebrauchet/ und die Instructiones zu Dreßden aufgesetzet/ auch von Ihrer Fürstl. Durchl. durch dero Approbation zum Stand gebracht/ auch nebst denen Vollmachten von Ihrer Fürstl. Durchl. unterschrieben / auch zur Legitimation bey diesen Special-Conventen und Verschickungen ein besonder Siegel gebrauchet/ mit dem Chur-Wapen unter der Aufschrift: Sig. Commiss. Elect. Saxon. ad caus. Evang.

Die Subscriptiones geschehen von den Gesandten also:

N. N. wegen des Churfürstenthums Sachsen.

Allermassen aber Ihro Königl. Maj. sich versehen/ daß Ihre Fürstl. Durchl. solch Directorium zu GOttes Ehr/ Wohlfahrt des Reichs/ Behauptung der Autorität dero hohen Chur - Hauses und Erhaltung guten Verständnisses unter denen Evangel. Religions-Verwandten/ auch zum Trost dero Churfürstl. getreuen Unterthanen führen werden; Also erkennen Ihre Fürstl. Durchl. das besondere gegen Sie hierinnen bezeigte Vertrauen/ mit Freund-dienstlichen Danck/ übernehmen den beschehenen Auftrag/ und dessen Masse geziemend/ erklähren sich auch hiermit Freund-Vetterlich und verbindlich/ daß wie alles dasjenige/ so Sie Kraft des übernommenen Auftrags beym Reich thun/ richten und verhandeln werden / Commissions Weise geschiehet; Also werden Sie/ noch dero Nachkommen/ und Successoren an der Regierung solches jemahls zu Ihrer Königl. Maj. und der Churfürstl. Descendenten praejudiz anziehen/ dessen sich auch weiter nicht / als auf die abgeredete Zeit anmassen wollen. Zu Uhrkund ist dieser Vergleich von Ihrer Fürstl. Durchl. eigenhändig unterschrieben/ und mit dem Fürstl. Insiegel bedruckt worden; So geschehen und geben auf dem Schloß Neu-Augustus-Burg Weissenfelß/ den 1. Febr. 1700.

(L. S.) Johann Georg/ Hertzog.

Also haben Wir selbigen nach allen seinen Clausulen/ Inhalt und Puncten ratihabiret und genehm gehalten/ dergestalt und also/ daß wir es bey dem darin abgeredeten modo, die Ecclesiastica im Reich zu administriren/ durchgehends verblieben lassen/ darüber festiglich halten/ und Ihro Lbd. keinesweges an solchen Exercitio hindern oder hinderlich seyn lassen wollen. Zu dessen mehrern Urkund wir dieses eigenhändig unterschrieben/ und unser Königl. Chur-Secret vordrücken lassen. So geschehen in Dreßden/ den 5 Febr. Anno 1700.

(L. S.) AUGUSTUS, REX.

Wolff Dietrich von Beuchlingen/ August Beyer.

unterschrieben/ und zur Vollzieh- auch ferner Bestellung nacher Weissenfelß / durch den etwa zu Dreßden sich aufhaltenden Fürstl. Agenten oder Secretarium, oder wie man die Correspondentz sonsten am füglichsten einzurichten befinden würde/ geschicket.

Wann besondere Schickung in dergleichen Sachen zu thun/ werden Ihrer Königl. Maj. Evangelische Ministri gebrauchet/ und die Instructiones zu Dreßden aufgesetzet/ auch von Ihrer Fürstl. Durchl. durch dero Approbation zum Stand gebracht/ auch nebst denen Vollmachten von Ihrer Fürstl. Durchl. unterschrieben / auch zur Legitimation bey diesen Special-Conventen und Verschickungen ein besonder Siegel gebrauchet/ mit dem Chur-Wapen unter der Aufschrift: Sig. Commiss. Elect. Saxon. ad caus. Evang.

Die Subscriptiones geschehen von den Gesandten also:

N. N. wegen des Churfürstenthums Sachsen.

Allermassen aber Ihro Königl. Maj. sich versehen/ daß Ihre Fürstl. Durchl. solch Directorium zu GOttes Ehr/ Wohlfahrt des Reichs/ Behauptung der Autorität dero hohen Chur - Hauses und Erhaltung guten Verständnisses unter denen Evangel. Religions-Verwandten/ auch zum Trost dero Churfürstl. getreuen Unterthanen führen werden; Also erkennen Ihre Fürstl. Durchl. das besondere gegen Sie hierinnen bezeigte Vertrauen/ mit Freund-dienstlichen Danck/ übernehmen den beschehenen Auftrag/ und dessen Masse geziemend/ erklähren sich auch hiermit Freund-Vetterlich und verbindlich/ daß wie alles dasjenige/ so Sie Kraft des übernommenen Auftrags beym Reich thun/ richten und verhandeln werden / Commissions Weise geschiehet; Also werden Sie/ noch dero Nachkommen/ und Successoren an der Regierung solches jemahls zu Ihrer Königl. Maj. und der Churfürstl. Descendenten praejudiz anziehen/ dessen sich auch weiter nicht / als auf die abgeredete Zeit anmassen wollen. Zu Uhrkund ist dieser Vergleich von Ihrer Fürstl. Durchl. eigenhändig unterschrieben/ und mit dem Fürstl. Insiegel bedruckt worden; So geschehen und geben auf dem Schloß Neu-Augustus-Burg Weissenfelß/ den 1. Febr. 1700.

(L. S.) Johann Georg/ Hertzog.

Also haben Wir selbigen nach allen seinen Clausulen/ Inhalt und Puncten ratihabiret und genehm gehalten/ dergestalt und also/ daß wir es bey dem darin abgeredeten modo, die Ecclesiastica im Reich zu administriren/ durchgehends verblieben lassen/ darüber festiglich halten/ und Ihro Lbd. keinesweges an solchen Exercitio hindern oder hinderlich seyn lassen wollen. Zu dessen mehrern Urkund wir dieses eigenhändig unterschrieben/ und unser Königl. Chur-Secret vordrücken lassen. So geschehen in Dreßden/ den 5 Febr. Anno 1700.

(L. S.) AUGUSTUS, REX.

Wolff Dietrich von Beuchlingen/ August Beyer.

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        <p>Also haben Wir selbigen nach allen seinen Clausulen/ Inhalt und Puncten                      ratihabiret und genehm gehalten/ dergestalt und also/ daß wir es bey dem darin                      abgeredeten modo, die Ecclesiastica im Reich zu administriren/ durchgehends                      verblieben lassen/ darüber festiglich halten/ und Ihro Lbd. keinesweges an                      solchen Exercitio hindern oder hinderlich seyn lassen wollen. Zu dessen mehrern                      Urkund wir dieses eigenhändig unterschrieben/ und unser Königl. Chur-Secret                      vordrücken lassen. So geschehen in Dreßden/ den 5 Febr. Anno 1700.</p>
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[201/0244] unterschrieben/ und zur Vollzieh- auch ferner Bestellung nacher Weissenfelß / durch den etwa zu Dreßden sich aufhaltenden Fürstl. Agenten oder Secretarium, oder wie man die Correspondentz sonsten am füglichsten einzurichten befinden würde/ geschicket. Wann besondere Schickung in dergleichen Sachen zu thun/ werden Ihrer Königl. Maj. Evangelische Ministri gebrauchet/ und die Instructiones zu Dreßden aufgesetzet/ auch von Ihrer Fürstl. Durchl. durch dero Approbation zum Stand gebracht/ auch nebst denen Vollmachten von Ihrer Fürstl. Durchl. unterschrieben / auch zur Legitimation bey diesen Special-Conventen und Verschickungen ein besonder Siegel gebrauchet/ mit dem Chur-Wapen unter der Aufschrift: Sig. Commiss. Elect. Saxon. ad caus. Evang. Die Subscriptiones geschehen von den Gesandten also: N. N. wegen des Churfürstenthums Sachsen. Allermassen aber Ihro Königl. Maj. sich versehen/ daß Ihre Fürstl. Durchl. solch Directorium zu GOttes Ehr/ Wohlfahrt des Reichs/ Behauptung der Autorität dero hohen Chur - Hauses und Erhaltung guten Verständnisses unter denen Evangel. Religions-Verwandten/ auch zum Trost dero Churfürstl. getreuen Unterthanen führen werden; Also erkennen Ihre Fürstl. Durchl. das besondere gegen Sie hierinnen bezeigte Vertrauen/ mit Freund-dienstlichen Danck/ übernehmen den beschehenen Auftrag/ und dessen Masse geziemend/ erklähren sich auch hiermit Freund-Vetterlich und verbindlich/ daß wie alles dasjenige/ so Sie Kraft des übernommenen Auftrags beym Reich thun/ richten und verhandeln werden / Commissions Weise geschiehet; Also werden Sie/ noch dero Nachkommen/ und Successoren an der Regierung solches jemahls zu Ihrer Königl. Maj. und der Churfürstl. Descendenten praejudiz anziehen/ dessen sich auch weiter nicht / als auf die abgeredete Zeit anmassen wollen. Zu Uhrkund ist dieser Vergleich von Ihrer Fürstl. Durchl. eigenhändig unterschrieben/ und mit dem Fürstl. Insiegel bedruckt worden; So geschehen und geben auf dem Schloß Neu-Augustus-Burg Weissenfelß/ den 1. Febr. 1700. (L. S.) Johann Georg/ Hertzog. Also haben Wir selbigen nach allen seinen Clausulen/ Inhalt und Puncten ratihabiret und genehm gehalten/ dergestalt und also/ daß wir es bey dem darin abgeredeten modo, die Ecclesiastica im Reich zu administriren/ durchgehends verblieben lassen/ darüber festiglich halten/ und Ihro Lbd. keinesweges an solchen Exercitio hindern oder hinderlich seyn lassen wollen. Zu dessen mehrern Urkund wir dieses eigenhändig unterschrieben/ und unser Königl. Chur-Secret vordrücken lassen. So geschehen in Dreßden/ den 5 Febr. Anno 1700. (L. S.) AUGUSTUS, REX. Wolff Dietrich von Beuchlingen/ August Beyer.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/244>, abgerufen am 31.10.2024.