Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.verwahren/ auch hierüber/ wie nicht weniger wegen derer übrigen verhandenen Mobilien ein richtiges Inventarium dergestalt/ wie solches bedürfenden Fals eydlich bestärcket werden könne/ verfertigen lassen. Dann auch (3) anderweitige nach Beschaffenheit dieser letztern Kays. Erläuterung eingerichtete Reversales in originali für die Julianisch- oder Oelsische Linie vor der Expedition ausstellen möge. Im übrigen aber/ ist (5) es bey denen vorigen Kays. Resolutionibus vom 8. und 16. April nuperi lediglich zu belassen. Hierauf / haben obbesagte Ihr. Hochf. Durchl. vom Würtemberg-Studgard/ auch im Julio, lauffenden Jahres/ die Huldigung in den Mümpelgardischen einnehmen lassen / jedoch; seind des verstorbenen Hertzogs Kindern/ die Burgundischen Lehn geblieben. Im Jan. 1723. trat zu Rom Printz Christian Ulrich von Würtemberg-Oels/ zu der Catholischen Religion über/ und recommandirte ihn hierum der Pabst/ daß er das Mompelgardische bekommen mögte/ alleine/ Ihro Kays. Maj. blieben bey ihren einmahl gefasten/ und zu Wercke gerichteten Schlusse. Bey dem Hertzogl. Hause Mecklenburg. Im Jun. 1722. starb zu Grabau die verwittwete Hertz. von Mecklenburg. In was vor schwere Weiterungen/ sonsten der Herr Hertz. von Mecklenburg-Schwerin mit seiner Ritterschaft und Landständen verfallen/ ist in so weit eine bekannte Sache. Nachdem nun eine Kays. Commission dieserhalben niedergesetzet worden; hat solcher ermeldter Herr Hertzog nicht nur beständig widersprochen/ sondern/ er hat auch bey Eintrit dieses Jahres/ nachstehendes sehr scharffe Patent wider solche in seinen Landen ausgehen lassen/ dahero man billig erwartet/ was endlich der Ausgang von dieser Sache seyn werde. Von GOttes Gnaden Wir Carl Leopold/ regierender Hertzog zu Mecklenburg/ Fürst zu Wenden/ Schwerin und Ratzeburg/ auch Graf zu Schwerin/ der Lande Rostock und Stargard/ Herr sc. Was gestalt unsre Edelleute und zugleich würcklich wahre Unterthanen/ bevorab der aus denenselben zusammen gepflochtene so genannte Engere Ausschuß/ unserer nach denen durch den Wästphälischen allgemeinen Friedens-Schlusse/ und beschworne Kayserl. Wahl-Capitulation unverbrüchlich bestätigten Reichs-Grund-Gesetzen/ gleich andern des Heil. Röm. Reichs uhralten Chur- und Fürstl. Häusern lediglich eingerichteten Regierung-Führung sich aufs boshaftigste widersetzet/ von uns mit Aufsagung des schuldigsten Gehorsams ausgetreten und ausserhalb Landes einen unzulässigen/ und durch beregte Reichs-Grund-Gesetze/ insonderheit die höchst verpoente Constitution des Land-Friedens/ äusserst verbotenen Anhang/ gestiftet/ von dort aus/ durch aufrührische Schriften und herum Schickungen/ ihre Mitglieder zu gleichmässiger Resistence böslich verleitet/ ja gar/ unter vermaledeyten Anschuldigungen / uns zum öffentlichen Reichs-Feind zu machen getrachtet/ endlich verwahren/ auch hierüber/ wie nicht weniger wegen derer übrigen verhandenen Mobilien ein richtiges Inventarium dergestalt/ wie solches bedürfenden Fals eydlich bestärcket werden könne/ verfertigen lassen. Dann auch (3) anderweitige nach Beschaffenheit dieser letztern Kays. Erläuterung eingerichtete Reversales in originali für die Julianisch- oder Oelsische Linie vor der Expedition ausstellen möge. Im übrigen aber/ ist (5) es bey denen vorigen Kays. Resolutionibus vom 8. und 16. April nuperi lediglich zu belassen. Hierauf / haben obbesagte Ihr. Hochf. Durchl. vom Würtemberg-Studgard/ auch im Julio, lauffenden Jahres/ die Huldigung in den Mümpelgardischen einnehmen lassen / jedoch; seind des verstorbenen Hertzogs Kindern/ die Burgundischen Lehn geblieben. Im Jan. 1723. trat zu Rom Printz Christian Ulrich von Würtemberg-Oels/ zu der Catholischen Religion über/ und recommandirte ihn hierum der Pabst/ daß er das Mompelgardische bekommen mögte/ alleine/ Ihro Kays. Maj. blieben bey ihren einmahl gefasten/ und zu Wercke gerichteten Schlusse. Bey dem Hertzogl. Hause Mecklenburg. Im Jun. 1722. starb zu Grabau die verwittwete Hertz. von Mecklenburg. In was vor schwere Weiterungen/ sonsten der Herr Hertz. von Mecklenburg-Schwerin mit seiner Ritterschaft und Landständen verfallen/ ist in so weit eine bekannte Sache. Nachdem nun eine Kays. Commission dieserhalben niedergesetzet worden; hat solcher ermeldter Herr Hertzog nicht nur beständig widersprochen/ sondern/ er hat auch bey Eintrit dieses Jahres/ nachstehendes sehr scharffe Patent wider solche in seinen Landen ausgehen lassen/ dahero man billig erwartet/ was endlich der Ausgang von dieser Sache seyn werde. Von GOttes Gnaden Wir Carl Leopold/ regierender Hertzog zu Mecklenburg/ Fürst zu Wenden/ Schwerin und Ratzeburg/ auch Graf zu Schwerin/ der Lande Rostock und Stargard/ Herr sc. Was gestalt unsre Edelleute und zugleich würcklich wahre Unterthanen/ bevorab der aus denenselben zusammen gepflochtene so genannte Engere Ausschuß/ unserer nach denen durch den Wästphälischen allgemeinen Friedens-Schlusse/ und beschworne Kayserl. Wahl-Capitulation unverbrüchlich bestätigten Reichs-Grund-Gesetzen/ gleich andern des Heil. Röm. Reichs uhralten Chur- und Fürstl. Häusern lediglich eingerichteten Regierung-Führung sich aufs boshaftigste widersetzet/ von uns mit Aufsagung des schuldigsten Gehorsams ausgetreten und ausserhalb Landes einen unzulässigen/ und durch beregte Reichs-Grund-Gesetze/ insonderheit die höchst verpoente Constitution des Land-Friedens/ äusserst verbotenen Anhang/ gestiftet/ von dort aus/ durch aufrührische Schriften und herum Schickungen/ ihre Mitglieder zu gleichmässiger Resistence böslich verleitet/ ja gar/ unter vermaledeyten Anschuldigungen / uns zum öffentlichen Reichs-Feind zu machen getrachtet/ endlich <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0554" n="506"/> verwahren/ auch hierüber/ wie nicht weniger wegen derer übrigen verhandenen Mobilien ein richtiges Inventarium dergestalt/ wie solches bedürfenden Fals eydlich bestärcket werden könne/ verfertigen lassen. Dann auch (3) anderweitige nach Beschaffenheit dieser letztern Kays. Erläuterung eingerichtete Reversales in originali für die Julianisch- oder Oelsische Linie vor der Expedition ausstellen möge. Im übrigen aber/ ist (5) es bey denen vorigen Kays. Resolutionibus vom 8. und 16. April nuperi lediglich zu belassen. Hierauf / haben obbesagte Ihr. Hochf. Durchl. vom Würtemberg-Studgard/ auch im Julio, lauffenden Jahres/ die Huldigung in den Mümpelgardischen einnehmen lassen / jedoch; seind des verstorbenen Hertzogs Kindern/ die Burgundischen Lehn geblieben.</p> <p>Im Jan. 1723. trat zu Rom Printz Christian Ulrich von Würtemberg-Oels/ zu der Catholischen Religion über/ und recommandirte ihn hierum der Pabst/ daß er das Mompelgardische bekommen mögte/ alleine/ Ihro Kays. Maj. blieben bey ihren einmahl gefasten/ und zu Wercke gerichteten Schlusse.</p> <p>Bey dem Hertzogl. Hause Mecklenburg.</p> <p>Im Jun. 1722. starb zu Grabau die verwittwete Hertz. von Mecklenburg. In was vor schwere Weiterungen/ sonsten der Herr Hertz. von Mecklenburg-Schwerin mit seiner Ritterschaft und Landständen verfallen/ ist in so weit eine bekannte Sache. Nachdem nun eine Kays. Commission dieserhalben niedergesetzet worden; hat solcher ermeldter Herr Hertzog nicht nur beständig widersprochen/ sondern/ er hat auch bey Eintrit dieses Jahres/ nachstehendes sehr scharffe Patent wider solche in seinen Landen ausgehen lassen/ dahero man billig erwartet/ was endlich der Ausgang von dieser Sache seyn werde.</p> <p>Von GOttes Gnaden Wir Carl Leopold/ regierender Hertzog zu Mecklenburg/ Fürst zu Wenden/ Schwerin und Ratzeburg/ auch Graf zu Schwerin/ der Lande Rostock und Stargard/ Herr sc. Was gestalt unsre Edelleute und zugleich würcklich wahre Unterthanen/ bevorab der aus denenselben zusammen gepflochtene so genannte Engere Ausschuß/ unserer nach denen durch den Wästphälischen allgemeinen Friedens-Schlusse/ und beschworne Kayserl. Wahl-Capitulation unverbrüchlich bestätigten Reichs-Grund-Gesetzen/ gleich andern des Heil. Röm. Reichs uhralten Chur- und Fürstl. Häusern lediglich eingerichteten Regierung-Führung sich aufs boshaftigste widersetzet/ von uns mit Aufsagung des schuldigsten Gehorsams ausgetreten und ausserhalb Landes einen unzulässigen/ und durch beregte Reichs-Grund-Gesetze/ insonderheit die höchst verpoente Constitution des Land-Friedens/ äusserst verbotenen Anhang/ gestiftet/ von dort aus/ durch aufrührische Schriften und herum Schickungen/ ihre Mitglieder zu gleichmässiger Resistence böslich verleitet/ ja gar/ unter vermaledeyten Anschuldigungen / uns zum öffentlichen Reichs-Feind zu machen getrachtet/ endlich </p> </div> </body> </text> </TEI> [506/0554]
verwahren/ auch hierüber/ wie nicht weniger wegen derer übrigen verhandenen Mobilien ein richtiges Inventarium dergestalt/ wie solches bedürfenden Fals eydlich bestärcket werden könne/ verfertigen lassen. Dann auch (3) anderweitige nach Beschaffenheit dieser letztern Kays. Erläuterung eingerichtete Reversales in originali für die Julianisch- oder Oelsische Linie vor der Expedition ausstellen möge. Im übrigen aber/ ist (5) es bey denen vorigen Kays. Resolutionibus vom 8. und 16. April nuperi lediglich zu belassen. Hierauf / haben obbesagte Ihr. Hochf. Durchl. vom Würtemberg-Studgard/ auch im Julio, lauffenden Jahres/ die Huldigung in den Mümpelgardischen einnehmen lassen / jedoch; seind des verstorbenen Hertzogs Kindern/ die Burgundischen Lehn geblieben.
Im Jan. 1723. trat zu Rom Printz Christian Ulrich von Würtemberg-Oels/ zu der Catholischen Religion über/ und recommandirte ihn hierum der Pabst/ daß er das Mompelgardische bekommen mögte/ alleine/ Ihro Kays. Maj. blieben bey ihren einmahl gefasten/ und zu Wercke gerichteten Schlusse.
Bey dem Hertzogl. Hause Mecklenburg.
Im Jun. 1722. starb zu Grabau die verwittwete Hertz. von Mecklenburg. In was vor schwere Weiterungen/ sonsten der Herr Hertz. von Mecklenburg-Schwerin mit seiner Ritterschaft und Landständen verfallen/ ist in so weit eine bekannte Sache. Nachdem nun eine Kays. Commission dieserhalben niedergesetzet worden; hat solcher ermeldter Herr Hertzog nicht nur beständig widersprochen/ sondern/ er hat auch bey Eintrit dieses Jahres/ nachstehendes sehr scharffe Patent wider solche in seinen Landen ausgehen lassen/ dahero man billig erwartet/ was endlich der Ausgang von dieser Sache seyn werde.
Von GOttes Gnaden Wir Carl Leopold/ regierender Hertzog zu Mecklenburg/ Fürst zu Wenden/ Schwerin und Ratzeburg/ auch Graf zu Schwerin/ der Lande Rostock und Stargard/ Herr sc. Was gestalt unsre Edelleute und zugleich würcklich wahre Unterthanen/ bevorab der aus denenselben zusammen gepflochtene so genannte Engere Ausschuß/ unserer nach denen durch den Wästphälischen allgemeinen Friedens-Schlusse/ und beschworne Kayserl. Wahl-Capitulation unverbrüchlich bestätigten Reichs-Grund-Gesetzen/ gleich andern des Heil. Röm. Reichs uhralten Chur- und Fürstl. Häusern lediglich eingerichteten Regierung-Führung sich aufs boshaftigste widersetzet/ von uns mit Aufsagung des schuldigsten Gehorsams ausgetreten und ausserhalb Landes einen unzulässigen/ und durch beregte Reichs-Grund-Gesetze/ insonderheit die höchst verpoente Constitution des Land-Friedens/ äusserst verbotenen Anhang/ gestiftet/ von dort aus/ durch aufrührische Schriften und herum Schickungen/ ihre Mitglieder zu gleichmässiger Resistence böslich verleitet/ ja gar/ unter vermaledeyten Anschuldigungen / uns zum öffentlichen Reichs-Feind zu machen getrachtet/ endlich
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